NBU — Nichtberufsunfallversicherung
Die NBU (Nichtberufsunfallversicherung) ist obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer in der Freizeit. Jeder Schweizer Arbeitgeber muss diese für alle Mitarbeitenden absichern, unabhängig von Pensum oder Anstellungsdauer. Kosten und Deckung variieren je nach Kanton und Versicherungsanbieter.
Die NBU deckt medizinische Kosten und Einkommensersatz, wenn sich ein Arbeitnehmer ausserhalb der Arbeitszeit verletzt. Ein Skiunfall, ein Sturz daheim oder ein Autounfall am Wochenende: Die NBU greift. Dies ist unabhängig von der Berufsunfallversicherung (BU).
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) schreibt die NBU für jeden Arbeitnehmer vor. Ihre Verpflichtung ist absolut, unabhängig vom Pensum oder der Vertragsdauer. Fehlt die NBU, drohen erhebliche Bussgelder und Ihr Mitarbeitender ist unversichert.
Wann NBU beim Einstellen relevant wird
Die NBU wird Ihre Aufgabe ab dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags. Auch ein Mitarbeitender in der Probezeit oder mit 20% Pensum benötigt Versicherungsschutz. Sie können nicht ausweichen oder verzögern: Der Schutz muss ab Tag eins aktiv sein.
Die meisten Arbeitgeber regeln die NBU über eine Kollektivversicherung mit einem Versicherungsanbieter. Einige Kantone (besonders Zürich, Basel-Stadt, Wallis) betreiben staatliche Unfallversicherer (SUVA, Concordia, Valaisienne). Prüfen Sie vor Vertragsschluss die Vorgaben Ihres Kantons.
- Obligatorisch für alle Mitarbeitenden, Teilzeit und Vollzeit, ab Vertragsbeginn
- Versichert Unfälle 24/7 ausserhalb des Arbeitsplatzes
- Der Arbeitgeber zahlt die komplette Prämie; keine Lohnabzüge gestattet
- Deckung muss lückenlos laufen; Lücken schaffen Ihre persönliche Haftung
- Der Versicherer vergibt eine Policennummer und sendet Bescheinigungen an Mitarbeitende
- Schadensfall ist unkompliziert: Mitarbeitender meldet sich über Versicherer-Portal oder Telefon
Ihre Arbeitgeber-Pflichten
Sie müssen vor dem ersten Arbeitstag eine gültige NBU-Police haben. Bewahren Sie den Versicherungsnachweis (Police, Prämienbeleg, Bescheinigung) für alle auf. Behörden oder die Arbeitsinspektion können jederzeit Unterlagen anfordern — Sie müssen sie innert 48 Stunden vorlegen.
Informieren Sie den Versicherer unverzüglich, wenn sich die Kopfzahl ändert. Teilen Sie Kündigungen, Pensum-Reduktionen oder Absenzen mit. Unterlassene Mitteilungen können Leistungsansprüche zunichte machen oder zu Nachzahlungen führen.
- Sichern Sie eine Kollektivversicherung ab oder bestätigen Sie die kantonale Deckung
- Zahlen Sie die Prämie vollständig aus dem Geschäftsbudget, keine Lohnabzüge
- Geben Sie jedem Mitarbeitenden eine Kopie der Deckungsbescheinigung
- Melden Sie alle Neueinstellungen, Abgänge und Pensum-Änderungen quartalsweise
- Speichern Sie Police und Schadenmitteilungen sieben Jahre lang
- Wurde ein Mitarbeitender verletzt, stellen Sie sicher, dass dieser sich innert 30 Tagen meldet
Der häufigste Fehler
Viele KMU glauben, ihre Branchen-Organisation oder die Hausrat-Police des Vermieters decke das ab. Das ist falsch. Sie sind persönlich verantwortlich für die NBU, auch bei einer Anstellung.
Der zweite Fehler: Vergessen oder Verzögern der Meldung beim Versicherer, wenn jemand kündigt. Sie zahlen für Deckung, die Sie nicht brauchen, und verlieren die Nachweisdokumentation bei Streitigkeiten. Nutzen Sie eine simple Checklist beim Einstellen und Kündigen.
- Annehmen, dass eine Dachversicherung NBU abdeckt — fordern Sie schriftliche Bestätigung
- Mitarbeitenden keine Deckungsbescheinigung aushändigen
- Versicherer nicht informieren, wenn Personal geht — unnötige Kosten entstehen
- NBU-Prämien in eine nebulöse ‹Versicherungs›-Zeile packen statt itemisiert
- Auf mündliche Zusicherung eines Agenten vertrauen statt Policy-Dokumente zu verlangen
- Erst nach einem Unfall prüfen, ob Deckung aktiv ist — dann ist oft zu spät
Häufige Fragen
- Kann ich die NBU-Prämie vom Lohn abziehen?
- Nein. Die NBU ist eine gesetzliche Arbeitgeber-Pflicht und -Kostenlast. Der Arbeitgeber zahlt die volle Prämie. Ein Lohnabzug ist rechtswidrig und führt zu Arbeitsgerichts-Ansprüchen oder Inspektions-Bussgeldern.
- Was passiert, wenn ein Mitarbeitender verletzt wird und ich die NBU vergessen habe?
- Der Versicherer lehnt den Anspruch ab. Sie haften persönlich für alle Kosten — Medizin, Reha, Lohnausfall. Dazu kommen Bussgelder der kantonalen Inspektionen und mögliche Zivilklagen. Regeln Sie die Deckung sofort, falls Sie eine Lücke feststellen.
- Deckt NBU auch Home-Office oder Geschäftsreisen ins Ausland?
- Ja, solange der Unfall nicht bei Arbeitstätigkeiten passiert (also ‹nicht-beruflich›). Ein Sturz im Home-Office oder Verkehrsunfall auf dem Weg zu einem Meeting sind von NBU abgedeckt. Klären Sie Grenzfälle mit dem Versicherer.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.