Unbefristeter Arbeitsvertrag (Dauervertrag)

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Anstellungsvertrag ohne festgelegtes Enddatum. Er läuft auf unbestimmte Zeit, bis eine Partei ihn mit Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Dies ist der Standard-Vertragstyp in der Schweiz und unterliegt dem Obligationenrecht (OR).

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Ein unbefristeter Vertrag unterscheidet sich grundlegend von einem befristeten Arbeitsvertrag. Ohne Enddatum läuft das Arbeitsverhältnis weiter, bis eine Partei es mit korrekter Kündigungsfrist auflöst.

Die meisten Schweizer Arbeitnehmenden arbeiten unter unbefristeten Verträgen. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit—dem Arbeitgeber Kontinuität, dem Arbeitnehmenden Planbarkeit innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Wann das für Ihre Einstellung relevant wird

Sie setzen einen unbefristeten Vertrag ein, wenn Sie jemanden für eine offene, unbegrenzte Rolle einstellen—Ihren Verkäufer, Ihre Büroleiterin, Ihren Ingenieur. Das ist Standard, es sei denn, Sie haben einen konkreten, zeitlich begrenzten Grund für Befristung (Projektende, Mutterschaftsvertretung, Probezeit).

Ab Unterzeichnung des unbefristeten Vertrags gelten Kündigungsfristen sofort. Beide Parteien müssen die vereinbarten Fristen einhalten—üblicherweise zwei Wochen, ein Monat oder drei Monate, je nach Kanton und Vertragstext.

  • Unbefristete Verträge sind der Normalfall; Befristungen bedürfen ausdrücklicher Begründung
  • Kündigungsfristen gelten ab dem ersten Arbeitstag
  • Kantonales Recht setzt Mindestregel für Kündigungsschutz
  • Ihr Vertrag kann Kündigungsfristen regeln, aber nicht unter gesetzliche Mindestsätze
  • Probezeitklauseln können einige Fristen kürzen—üblicherweise auf eine Woche
  • Änderungen der Bedingungen erfordern schriftliche Zustimmung beider Seiten

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Sie müssen einen schriftlichen Vertrag spätestens am ersten Arbeitstag abschliessen (OR Art. 320). Der Vertrag soll Berufsbezeichnung, Pensum (bei Teilzeit), Startdatum, Lohn in CHF, Kündigungsfrist und eventuell Probezeitklausel enthalten.

Sie dürfen einen unbefristeten Vertrag nicht einseitig ändern—nicht Lohn, nicht Stunden, nicht Pensum, nicht Ort. Änderungen brauchen schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmenden. Auch in der Probezeit gelten strikte Kündigungsregeln.

  • Übergeben Sie einen schriftlichen Vertrag sofort bei Einstellung
  • Halten Sie Lohn, Pensum und Kündigungsfrist schriftlich fest
  • Beachten Sie kantonale Kündigungsfristen; Ihre Bedingungen dürfen nicht darunter liegen
  • Dokumentieren Sie eine Probezeit klar (max. drei Monate in den meisten Kantonen)
  • Bewahren Sie unterzeichnete Verträge sieben Jahre nach Austritt auf
  • Mitteilen Sie Änderungen nur schriftlich mit Unterschrift des Arbeitnehmenden

Der häufigste Fehler

Viele KMU-Gründer denken, eine mündliche Absprache oder ein lockerer E-Mail-Austausch genügt als Vertrag. Das ist falsch. Das Obligationenrecht verlangt ein schriftliches Dokument. Streitigkeiten über Lohn, Stunden oder Kündigungsmodalitäten werden ohne klare schriftliche Bedingungen teuer.

Der zweite häufige Fehler: Kündigungsfristen in der Probezeit nicht beachten. Auch mit einermonätiger Probezeit fällt die Kündigungsfrist nicht weg—sie kann auf eine Woche schrumpfen, aber Sie müssen sie einhalten. Eine fristlose Entlassung, selbst in Probezeit, schafft Rechtsrisiken.

  • Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Absprachen oder E-Mail-Ketten allein—nutzen Sie eine unterzeichnete Vertragsvorlage
  • Sparen Sie nicht bei der Vertragserstellung; Rechtsstreitigkeiten kosten viel mehr
  • Probezeit verkürzt Kündigungsfristen, nicht Kündigungsschutz—Sie müssen immer noch fristgerecht kündigen
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass kantonale Standardvorgaben gelten; machen Sie Bedingungen explizit
  • Vergessen Sie nicht, Verträge bei Änderungen zu aktualisieren; Änderungen brauchen Unterschriften
  • Konsultieren Sie vor Unterzeichnung einen lokalen Arbeitsanwalt zur kantonalen Regelung

Häufige Fragen

Kann ich einen unbefristeten Vertrag später in einen befristeten umwandeln?
Nein, nicht eigenmächtig. Ein unbefristeter Vertrag wird nur befristet, wenn der Arbeitnehmende schriftlich zustimmt. Brauchen Sie eine Befristung, müssen Sie den Vertrag explizit neu verhandeln—eine einseitige Änderung verstösst gegen das OR.
Welche Kündigungsfrist ist das Minimum, das ich setzen kann?
Ihr Kanton und das Obligationenrecht geben die Untergrenze vor. Die meisten Kantone schreiben mindestens einen Monat Kündigungsfrist vom Arbeitgeber vor, endend am 15. oder Ende eines Monats. Ihr Vertrag kann längere Fristen vorsehen—z. B. drei Monate—aber nicht kürzere. Ein Anwalt bestätigt die exakte Regel in Ihrem Kanton.
Heisst ein unbefristeter Vertrag, dass ich nie kündigen kann?
Nein. Sie können einen unbefristeten Vertrag beenden, wenn Sie fristgerecht kündigen und die Verfahrensregeln beachten. Eine Kündigung ohne Grund muss die Kündigungsfristen einhalten. Eine fristlose Kündigung braucht 'wichtigen Grund'—ein hoher Massstab nach Gesetz. Konsultieren Sie vorher einen Anwalt.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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