Bruttolohn
Der Bruttolohn ist die Gesamtsumme, die Sie einem Mitarbeiter vor Abzügen zahlen – Steuern, Sozialversicherungen, Pensionskasse. Er muss im Arbeitsvertrag stehen und in allen Lohnabrechnungen dokumentiert sein. Die häufigste Fehler: Bruttolohn nicht schriftlich festhalten oder ihn mit dem Nettolohn verwechseln.
Bruttolohn ist die Gesamtvergütung, die Sie einem Mitarbeiter vor Abzügen zahlen. Dazu gehören Grundgehalt, 13. Monatslohn, regelmässige Zulagen und vereinbarte Boni – alles, was zur vertraglichen Vergütung gehört.
Im Schweizer Arbeitsrecht (OR Art. 320) ist Bruttolohn die Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern und Pensionskassenbeiträge. Er ist nicht dasselbe wie das Nettoeinkommen, das der Mitarbeiter auf dem Konto erhält.
Wann ist der Bruttolohn relevant?
Der Bruttolohn wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Er muss schriftlich, eindeutig und von beiden Parteien vereinbart sein. Der Bruttolohn ist die Grundlage für alle Lohnberechnungen während des gesamten Arbeitsverhältnisses.
Der Bruttolohn ist auch wichtig bei Lohnerhöhungen, Pensum-Änderungen, Abrechnung von Sozialversicherungen und bei Austrittsleistungen. Ausserdem muss er dem Ausgleichskasse (Unfallversicherer, AHV-Stelle) in Ihrem Kanton gemeldet werden.
- Arbeitsvertrag – Bruttolohn muss schriftlich festgehalten sein
- Lohnabrechnung – Grundlage für alle Berechnungen und Abzüge
- Sozialversicherung – Beitragssätze richten sich nach dem Bruttolohn
- Lohnerhöhungen und Pensum-Änderungen – müssen schriftlich vereinbart werden
- Austrittsleistungen – werden vom Bruttolohn berechnet
- Steuerbehörden – Bruttolohn wird bei Quellensteuer gemeldet
Ihre Pflicht als Arbeitgeber
Das Schweizer Obligationenrecht verlangt, dass Sie den Lohn schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten. Der Bruttolohn muss klar, unmissverständlich und vor Arbeitsbeginn vereinbart sein. Unklarheiten schaffen rechtliche Risiken.
Sie müssen auch genaue Lohnabrechnungen führen, die Bruttolohn, alle Abzüge und Nettolohn zeigen. Diese Unterlagen müssen Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei Quellensteuer melden Sie den Bruttolohn dem Kanton.
- Bruttolohn eindeutig im Arbeitsvertrag dokumentieren
- Genaue Lohnabrechnungen mit Bruttolohn und allen Abzügen führen
- Bruttolohn den Steuerbehörden melden (bei Quellensteuer)
- Lohnabrechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Lohnänderung aktualisieren
- 13. Monatslohn eindeutig im Vertrag festhalten oder ausschliessen
- Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren
Der häufigste Fehler
Viele Arbeitgeber halten den Bruttolohn nicht schriftlich im Arbeitsvertrag fest oder gehen davon aus, mündliche Vereinbarungen reichen. Schweizer Gerichte verlangen schriftlichen Nachweis. Vage Formulierungen wie 'marktgerechtes Gehalt' oder 'wird besprochen' führen zu Zahlungsstreitigkeiten.
Ein zweiter häufiger Fehler: Den 13. Monatslohn nicht in den angegebenen Bruttolohn einzubeziehen und ihn später ohne explizite Vereinbarung abzuziehen. Ist er nicht im Vertrag, können Gerichte entscheiden, dass er separat geschuldet ist. Immer alle Gehaltskomponenten von Anfang an klären.
- Mündliche Lohnvereinbarungen statt schriftlicher Verträge treffen
- Nicht angeben, ob 13. Monatslohn im Bruttolohn enthalten ist
- Bruttolohn und Nettolohn durcheinanderbringen
- Boni, Zulagen oder Schichtzuschläge nicht im Bruttolohn angeben
- Verträge bei Pensum- oder Lohnänderungen nicht aktualisieren
- Keine detaillierten Lohnabrechnungen mit Bruttolohn und Abzügen bereitstellen
Häufige Fragen
- Ist Bruttolohn dasselbe wie Nettolohn?
- Nein. Bruttolohn ist das Gesamtgehalt vor Abzügen. Nettolohn ist das, was nach Einkommensteuer, Sozialversicherung und Pensionskasse übrig bleibt. Bruttolohn ist immer höher.
- Muss ich den 13. Monatslohn in die Bruttolohn-Angabe im Vertrag einbeziehen?
- Nein, aber Sie müssen es eindeutig machen. Wenn der Vertrag 'CHF 60'000 Bruttolohn plus 13. Monatslohn' sagt, ist das klar. Wenn Sie 'CHF 65'000 all-in' schreiben, müssen Sie angeben, was darin enthalten ist. Mehrdeutigkeiten führen zu Streitigkeiten – klären Sie schriftlich.
- Was ist, wenn ein Mitarbeiter mit 80% Pensum arbeitet? Muss ich den Bruttolohn anpassen?
- Ja. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 80% Pensum verdient 80% des Vollzeit-Bruttolohns. Der Vertrag muss beide Angaben enthalten: Jahreslohn und Pensum-Prozentsatz, damit die Rechnung transparent ist. Pensum-Änderungen erfordern schriftliche Vereinbarung.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.