Sperrfrist: Kündigungsschutz
Eine Sperrfrist ist ein gesetzlich oder vertraglich festgelegter Zeitraum, in dem Sie einem Angestellten nicht kündigen dürfen – auch nicht aus wichtigem Grund. Der häufigste Grund ist Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub. Weitere Situationen sind Militärdienst, Gewerkschaftsamt und Versicherungsleistungen nach Unfall. Der Schutz gilt kantonal unterschiedlich und ist oft im Arbeitsvertrag festgehalten.
Eine Sperrfrist ist ein Zeitraum, in dem Ihnen Kündigungen verboten sind, unabhängig von Leistung oder Geschäftslage. Sie schützt Arbeitnehmende in verletzlichen Momenten vor willkürlicher Beendigung des Arbeitsvertrags.
Sperrfristen sind im Schweizer Obligationenrecht (OR), in kantonalen Arbeitsgesetzen und in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verankert. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse in der Schweiz, unabhängig von Pensum oder Vertragstyp.
Wann Sperrfrist gilt
Sperrfristen werden durch spezifische Lebensereignisse ausgelöst. Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub sind am häufigsten: Kündigungen sind vom Moment der Mitteilung bis 16 Wochen nach der Geburt blockiert, manche Kantone verlängern dies.
Weitere geschützte Zeiten sind Militär- oder Zivildienst, Abwesenheiten wegen Unfall oder Krankheit unter LAA/UVG, Gewerkschafts- oder Betriebsratsämter, und in manchen Kantonen die laufende Kündigungsfrist nach Kündigung durch den Arbeitgeber.
- Schwangerschaft und Mutterschaft (mindestens 16 Wochen nach Geburt)
- Militär- oder Zivildienst
- Unfall oder Arbeitsunfall mit LAA/UVG-Leistungen
- Gewerkschafts- oder Betriebsratsamt
- Kündigungsfrist, die nach Kündigung durch den Arbeitgeber läuft
- In manchen Kantonen: Lehrausbildungsende oder Langzeiterkrankung
Ihre Pflicht als Arbeitgeber
Sie müssen wissen, welche Sperrfristen in Ihrem Kanton und in Ihrem GAV gelten. Vor einer Kündigung überprüfen Sie den Status: Ist die Person schwanger, im Militärdienst, genest von einem versicherten Unfall oder bekleidet ein Gewerkschaftsamt?
Kündigungen während einer Sperrfrist sind rechtsungültig. Sie können dies nicht umgehen, indem Sie die Beendigung als Restructuring, Probezeit-Ende oder höhere Gewalt darstellen. Im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen, dass die Kündigung ausserhalb der Sperrfrist erfolgte.
- Überprüfen Sie vor jeder Kündigung das kantonale Arbeitsgesetz und den GAV
- Bestätigen Sie schriftlich den Status der Person
- Dokumentieren Sie das Kündigungsdatum (nicht das Empfangsdatum)
- Sperrfrist gilt selbst bei wichtigem Grund nach OR Art. 337
- Eine ungültige Kündigung kann nach Ende der Sperrfrist neu ausgesprochen werden
- Im Zweifelsfall: Konsultieren Sie einen lokalen Arbeitsrechtler
Häufigster Fehler
Arbeitgeber gehen oft davon aus, dass dokumentierte Leistungsmängel oder Vertragsverletzungen die Sperrfrist überstimmen. Das ist falsch. Selbst eine Kündigung wegen Verhalten ist ungültig, wenn sie während der Sperrfrist ausgesprochen wird. Das Verhalten der Person ist irrelevant – der Zeitpunkt zählt.
Der zweite häufige Fehler ist, die Sperrfrist als Gentlemen's Agreement zu behandeln. Sie ist es nicht. Eine Person kann die Kündigung Jahre später anfechten, und Gerichte werden sie rückwirkend für ungültig erklären. Sichern Sie sich durch klare Datierung ab.
- Sperrfrist blockiert Kündigungen unabhängig vom Grund oder Pensum
- Vermuten Sie Schwangerschaft, bestätigen Sie dies schriftlich
- Senden Sie keine Kündigung 'versehentlich' während der Sperrfrist
- Eine schriftliche Kündigung ist nur gültig, wenn sie ausserhalb der Sperrfrist datiert ist
- Mündliche Kündigungen während Sperrfrist sind ebenso ungültig
- Abwarten ist immer sicherer als rechtliches Risiko
Häufige Fragen
- Darf ich während der Sperrfrist kündigen, wenn die Person den Arbeitsvertrag verletzt?
- Nein. Sperrfrist ist absolut im Schweizer Recht. Auch schweres Fehlverhalten hebt sie nicht auf. Die Kündigung wird ungültig. Sie müssen warten, bis die Sperrfrist endet, dann ggf. neu kündigen.
- Gilt Sperrfrist auch für Teilzeitangestellte oder Angestellte mit reduziertem Pensum?
- Ja. Sperrfrist gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von Pensum oder Vertragstyp. Ein 20%-Pensum ist genauso geschützt wie ein 100%-Pensum.
- Was ist, wenn ich per E-Mail künde, bevor ich von der Schwangerschaft wusste?
- Der Schutz hängt vom Zeitstempel der E-Mail und davon ab, wann Sie von der Schwangerschaft erfuhren. Ein Arbeitsrechtler muss die Timeline überprüfen. Wenn Sie es wussten oder hätten wissen können, ist die Kündigung wahrscheinlich ungültig.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.