Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben ist ein einseitiges Anschreiben, das Kandidaten zusammen mit dem Lebenslauf einreichen und in dem sie erklären, warum sie sich für die Stelle interessieren. Schweizer Arbeitgeber fordern es häufig an, um Schreibkompetenz und echtes Interesse zu überprüfen. Der häufigste Fehler ist, keine klare Deadline oder Vorgabe für Format und Länge zu setzen.
Das Motivationsschreiben ist ein schriftlicher Text, üblicherweise eine A4-Seite, in dem sich ein Kandidat erklärt, warum er sich auf Ihre Stelle bewirbt und welche Fähigkeiten ihn dafür qualifizieren. Es ergänzt den Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen.
Im Schweizer Recruiting hat das Motivationsschreiben zwei Funktionen: Es filtert nach Schreibkompetenz und zeigt echtes Interesse für Ihre spezifische Rolle, nicht nur für irgendeinen Job. Ob Sie eines fordern, hängt von der Stelle und Ihren Screening-Ressourcen ab.
Wann Sie ein Motivationsschreiben fordern sollten
Fordern Sie ein Motivationsschreiben bei Rollen mit hohem Schreibanteil an: Büroarbeit, Projektkoordination, Kundenkontakt oder ab 60% Pensum. Bei Produktions- oder Fachberufen genügt oft ein einfaches Bewerbungsformular.
Nennen Sie in Ihrer Stellenausschreibung deutlich: Sprache (Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch), Format (PDF, Textdatei) und Abgabefrist. Unklare Vorgaben führen zu schlechter Qualität oder fehlenden Schreiben.
- Verwaltungs-, Büro- und Leitungsrollen erfordern fast immer ein Motivationsschreiben
- Bei technischen Rollen (Ingenieurwesen, IT) kann es durch Portfolio oder Code-Beispiele ersetzt werden
- Bei Lehrstellen ist ein Motivationsschreiben nach Schweizer Brauch üblich
- Bei Remote- oder Teilzeitrollen (z. B. 30% Pensum) kann eine kurze Bewerbungs-E-Mail ausreichen
- Geben Sie eine Maximallänge an: 250–400 Wörter ist Standard in der Schweiz
- Fordern Sie es nur an, wenn Sie alle Schreiben realistische lesen können
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) verpflichtet Sie nicht, ein Motivationsschreiben anzufordern. Sie dürfen nur Lebenslauf, Interview und Referenzen nutzen. Wenn Sie ein Schreiben fordern, müssen Sie alle Kandidaten für die gleiche Stelle gleich behandeln.
Unter dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) bewahren Sie eingereichte Schreiben nur während des Bewerbungsprozesses auf. Löschen oder retournieren Sie sie nach der Besetzung. Dokumentieren Sie Ihre Aufbewahrungsdauer in Ihrer Datenschutzerklärung.
- Kein Rechtsanspruch, ein Motivationsschreiben zu fordern
- Bei Forderung müssen alle Kandidaten die gleiche Regel erfüllen
- Bewerbungsunterlagen nur während des aktiven Hiring bewahren
- Datenschutzhinweis publizieren, wenn Sie Online-Bewerbungen sammeln (revDSG)
- Kandidaten nicht allein auf das Schreiben hin ablehnen—immer auch Lebenslauf und Interview prüfen
- Bei GAV-gebundenen Rollen in bestimmten Kantonen (z. B. Zürich, Bern) das Kollektivarbeitsabkommen auf Vorgaben prüfen
Der häufigste Fehler
Der größte Fehler ist, ein Motivationsschreiben anzufordern, aber dann inkonsistent zu bewerten oder Rechtschreibfehler zu übersehen, die Sie im Lebenslauf würden. Wenn Ihnen die Schreibqualität wichtig ist, definieren Sie das Kriterium: Klarheit, maximal zwei Grammatikfehler oder 350 Wörter.
Viele Schweizer Hiring Manager fordern ein Schreiben an, bekommen dutzende Stück und bewerten dann nur die letzten Kandidaten streng. Das ist unfair: Entweder lesen Sie alle Schreiben sorgfältig von Anfang an, oder fordern Sie gar keines an.
- Ein Schreiben fordern, aber nicht sorgfältig lesen, ist ungerecht gegenüber Bewerbern
- Keine Vorgaben zu Länge oder Format führen zu völlig unterschiedlichen Einreichungen
- Kandidaten nur wegen Schreiben ablehnen ohne klare schriftliche Kriterien ist problematisch
- Schreiben nach dem Hiring nicht löschen verstößt gegen revDSG-Aufbewahrungspflichten
- Schreiben nur von manchen Kandidaten fordern (z. B. Frauen, nicht-Muttersprachler) ist Diskriminierung
- Motivationsschreiben als einziges Screening-Tool ist zeitverschwendung—kombinieren Sie mit Kurzanruf
Häufige Fragen
- Ist ein Motivationsschreiben nach Schweizer Recht erforderlich?
- Nein. Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) verpflichtet Sie nicht. Sie dürfen nur mit Lebenslauf, Interview und Referenzen arbeiten. Wenn Sie aber eines fordern, müssen Sie es von allen Kandidaten für die gleiche Stelle verlangen.
- Wie lang sollte ein Motivationsschreiben sein?
- Typischerweise 250–400 Wörter auf einer A4-Seite. Geben Sie diese Länge in Ihrer Stellenausschreibung an. Längere Schreiben deuten auf schwache Bearbeitung hin; sehr kurze können Desinteresse signalisieren. Seien Sie konsistent.
- Kann ich einen Kandidaten nur wegen des Motivationsschreibens ablehnen?
- Nicht fair. Ein Motivationsschreiben ist ein Datenpunkt von vielen. Prüfen Sie es zusammen mit dem Lebenslauf und führen Sie mindestens ein kurzes Gespräch. Allein auf das Schreiben zu bauen, führt zu Verzerrung und zeigt nicht die echte Eignung.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.