Berner Skala: Lohnfortzahlung bei Ausfall
Die Berner Skala ist eine kantonal vorgeschriebene Lohnfortzahlungsskala, die festlegt, welchen Prozentsatz des Lohns Sie während Krankheit, Unfall oder Militärdienst weiterzahlen müssen. Sie basiert auf dem Arbeitsgesetz (ArG) und variiert je nach Kanton und Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die meisten KMU erfüllen ihre Pflicht automatisch durch kantonale Vorgaben oder einen geltenden GAV.
Die Berner Skala (auch «Lohnfortzahlungsskala» genannt) regelt, wie viele Tage Lohn bei vollem oder reduziertem Prozentsatz Sie zahlen müssen, wenn ein Mitarbeiter unverschuldet ausfällt – vor allem wegen Krankheit oder Unfall.
Ursprünglich aus Kanton Bern stammend, ist diese Skala heute in den meisten Schweizer Kantonen Pflicht und wird oft durch einen geltenden GAV noch verbessert. Ihre konkrete Verpflichtung hängt vom Kanton und von einem eventuellen, für Ihr Unternehmen bindenden GAV ab.
Wann die Berner Skala greift
Die Berner Skala tritt in Kraft, wenn ein Mitarbeiter wegen Krankheit, nicht-beruflichen Unfalls oder Militär-/Zivildienst nicht arbeiten kann. Ferien, Elternzeitschutze oder Suspensionen sind nicht inbegriffen.
Das Arbeitsgesetz (ArG, Artikel 324–329) setzt Mindeststandards. Die meisten Kantone und GAVs bauen darauf auf oder gehen weiter. Ihre konkrete Verpflichtung wird zuerst durch Kantonsrecht, dann durch einen allfälligen, für Sie geltenden GAV bestimmt.
- Krankheit oder Unfall (nicht beruflich): typisch 3 Tage im 1. Jahr, dann gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit
- Beruflicher Unfall: meist durch obligatorische Unfallversicherung (UVG) gedeckt
- Militär- oder Zivildienst: gesetzliches Minimum, oft 3 Tage pro Jahr
- Mutterschaftsschutz: separat geregelt (mindestens 14 Wochen à 80% Lohn nach Bundesrecht)
- Todesfall in der Familie: 1–3 Tage, je nach Kanton und Unternehmensrichtlinie
- Gerichtsauftritt oder Geschworenenamt: Freizeitpflicht; Lohnzahlung kantonal unterschiedlich
Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber
Sie müssen den Lohn (vollständig oder im von Ihrem Kanton vorgegebenen Prozentsatz) für die gesetzlich bestimmte Anzahl Tage weiterzahlen. Nichtbeachtung kann zu Ansprüchen nach ArG oder Kantonsrecht führen.
Dokumentieren Sie Abwesenheiten klar und verfolgen Sie, welche Berner Skala für jeden Mitarbeiter gilt. Ist Ihr Unternehmen an einen GAV gebunden, überlagert dieser die gesetzliche Mindestbestimmung – oft mit besseren Bedingungen für die Arbeitnehmer. Konsultieren Sie Ihren Branchenverband oder einen Arbeitsrechtler.
- Zahlen Sie mindestens den kantonal vorgegebenen Prozentsatz für die gesetzlich bestimmte Anzahl Tage
- Bei Bindung an einen GAV: Erfüllen Sie dessen Lohnfortzahlungsskala, die meist über dem Gesetzesminimum liegt
- Dokumentieren Sie klar den Abwesenheitstyp, die Dauer und den gezahlten Lohn während jeder Abwesenheit
- Verlangen Sie ein ärztliches Zeugnis (Arztzeugnis) ab dem 3. Krankheitstag, oder früher bei entsprechender Unternehmensrichtlinie
- Rechnen Sie Lohnfortzahlungen nicht von künftigen Ferien oder Boni ab
- Überprüfen Sie jährlich Ihre kantonalen Vorgaben und jeden geltenden GAV – Skalen werden manchmal angepasst
Der häufigste Fehler
Viele KMU-Gründer nehmen an, die Berner Skala gelte überall in der Schweiz gleich, oder dass ein einfacher Prozentsatz (z.B. «80% für 3 Tage») universal gültig ist. Tatsächlich hängt die Skala stark vom Kanton, der Betriebszugehörigkeit und einem eventuellen GAV ab.
Ein zweiter häufiger Fehler: Krankheitsabwesenheiten wie Ferien zu behandeln oder sie als Grund für Lohnkürzungen zu sehen. Schweizer Recht verlangt ununterbrochene Lohnzahlung während qualifizierenden Ausfallzeiten; ein nachträgliches Einziehen ist unzulässig. Im Zweifelsfall konsultieren Sie vor Änderungen Ihrer Abwesenheitsrichtlinie einen Arbeitsrechtler.
- Anzunehmen, Ihre Berner Skala sei gleich wie die eines Konkurrenten im anderen Kanton
- Weniger als den kantonal oder GAV-vorgegebenen Prozentsatz bei Krankheit zahlen
- Nicht zwischen beruflichem Unfall (UVG-Versicherung) und nicht-beruflicher Krankheit unterscheiden
- Ein ärztliches Zeugnis vor dem 3. Tag ohne vorher schriftlich festgehaltene Unternehmensrichtlinie verlangen
- Lohnfortzahlungsbeträge von Endsalär oder Bonus abziehn, wenn das Anstellungsverhältnis endet
- Ihre Richtlinie nicht anpassen, wenn kantonale Vorgaben oder GAV-Sätze sich ändern
Häufige Fragen
- Muss ich während der ersten drei Krankheitstage 100% Lohn zahlen?
- Nein. Die meisten Kantone verlangen 80% Lohn für die ersten 3 Krankheitstage. Manche Kantone (z.B. Zürich, Genf) haben leicht abweichende Regeln. Ihre konkrete kantonale Berner Skala und ein allfälliger GAV bestimmen den exakten Prozentsatz und die Tage. Fragen Sie Ihre kantonale Arbeitsmarktbehörde oder Ihren Branchenverband.
- Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter länger ausfällt, als die Berner Skala vorsieht?
- Nach Erschöpfung der vorgegebenen Tage sind Sie grundsätzlich nicht zur Weiterzahlung verpflichtet. Dauert die Abwesenheit an, können je nach Kanton und Dauer Arbeitsplatzschutz oder Invalidenversicherung relevant werden. Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtler, falls ein Ausfall über 30 Tage hinausgeht.
- Gilt die Berner Skala auch, wenn mein Unternehmen an einen GAV gebunden ist?
- Ja, aber der GAV überlagert meist die Berner Skala – mit besseren Bedingungen für Arbeitnehmer (mehr Tage, höhere Prozentsätze oder schnellere Staffelung). Sie müssen den für den Mitarbeiter günstigeren Standard erfüllen. Lesen Sie Ihren GAV sorgfältig.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.