KTG: Krankentaggeldversicherung
KTG (Krankentaggeldversicherung) ist eine Versicherung, die das Einkommen von Mitarbeitenden während Krankheit teilweise ersetzt. Der Arbeitgeber zahlt oder trägt Beiträge bei. Die Versicherung greift nach einer Wartefrist—meist 3 Tage—und deckt dann 70–80% des Lohns ab. Ihre Pflicht als Arbeitgeber hängt vom Kanton und der Unternehmensgrösse ab.
KTG ist in den meisten Schweizer Kantonen obligatorisch oder empfohlen. Sie schützt Mitarbeitende finanziell, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die Aufteilung hängt vom Kanton und vom GAV ab.
Als Arbeitgeber müssen Sie kantonale Vorschriften kennen, Beiträge korrekt von der Lohnabrechnung abziehen und Mitarbeitenden die Deckung erklären. Viele KMU übersehen KTG-Pflichten, bis ein längerer Krankheitsfall eintritt.
Wann KTG in Ihrem Betrieb relevant wird
KTG ist relevant ab dem ersten Anstellungstag. In den ersten drei Tagen einer Krankheit (Wartefrist) zahlen Sie als Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab Tag 4 übernimmt die KTG-Versicherung und zahlt ein Taggeld—meist 70–80% des normalen Lohns, begrenzt je nach Kanton.
Sie müssen Mitarbeitendenbeiträge abziehen und Arbeitgeberbeiträge rechtzeitig zahlen. Nichterfüllung kann Sie für ausfallende Löhne haftbar machen. Kantonale Regeln unterscheiden sich: Manche fordern KTG für alle, andere gewähren Ausnahmen für kleine Pensen oder niedrige Löhne.
- Wartefrist: meist 3 Kalendertage—Sie zahlen den Lohn während dieser Zeit
- Ab Tag 4 zahlt KTG ein Taggeld (nicht den vollen Lohn)
- Beitragssätze variieren stark nach Kanton (Basel-Stadt, Zürich, Bern haben unterschiedliche Regeln)
- Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen Beiträge; Aufteilung hängt von GAV oder Kanton ab
- Manche Kantone haben obligatorische Kassenmodelle, andere erlauben Privatversicherungen
- Deckung läuft meist 730 Tage pro Kalenderjahr
Ihre gesetzliche Pflicht
Das Schweizer Arbeitsrecht (ArG, Art. 324a) verpflichtet Sie, während kurzer Krankheit Lohn weiterzuzahlen. KTG ergänzt dies—sie reduziert Ihre Lohnverpflichtung ab Tag 4. Ihre genaue Pflicht hängt von kantonalen Regeln und allfälligen GAV ab.
Sie müssen Mitarbeitende innerhalb des kantonalen Zeitraums (meist 30 Tage nach Anstellung) in eine KTG anmelden. Kontaktieren Sie die kantonale Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsstelle. Ein Anwalt oder HR-Spezialist sollte bestätigen, dass Ihr Plan lokal konform ist.
- Melden Sie neue Mitarbeitende binnen 30 Tagen an (kantonsspezifisch)
- Ziehen Sie Mitarbeitendenbeiträge ab und zahlen Sie Arbeitgeberbeiträge fristgerecht
- Bewahren Sie Nachweise über KTG-Anmeldung auf; legen Sie diese bei Behördenanfragen vor
- Beachten Sie GAV-Regeln—diese können kantonale Vorschriften überlagern
- Überprüfen Sie Ihre Police jährlich; Beiträge und Leistungen ändern sich
- Informieren Sie Mitarbeitende über ihre Deckung und tägliche Leistung
Der häufigste Fehler
Viele Arbeitgeber melden sich nicht zeitig an oder nehmen an, eine Deckung sei automatisch aktiv. Wenn ein Mitarbeitender wochenlang erkrankt, stellt sich heraus: Es gibt keine Deckung, oder Beiträge wurden nicht abgezogen—und Sie haften für den vollen Lohn.
Nehmen Sie nicht an, dass KTG automatisch läuft. Prüfen Sie, dass Ihre Police aktiv ist, Beiträge fliessen, und Mitarbeitende ihre Deckung verstehen. Kontrollieren Sie monatlich in der Lohnabrechnung, ob KTG-Abzüge korrekt erfolgen. Unkenntnis kantonaler Regeln schützt Sie nicht vor Ansprüchen.
- Annehmen, man sei automatisch in einer kantonalen Kasse angemeldet (oft nicht der Fall)
- Vergessen, Beiträge abzuziehen oder zu zahlen, dann Nachzahlungsforderungen bekommen
- KTG mit Invalidenversicherung (IV) oder Unfallversicherung (UVG) verwechseln—das sind separate Versicherungen
- Nicht mitteilen, wenn sich Deckung oder Leistungen ändern
- Volllohn zahlen, ohne zu wissen, dass KTG später erstattet
- Keine Nachweise über Anmeldung aufbewahren; bei Kontrolle schwer zu verteidigen
Häufige Fragen
- Muss ich KTG anbieten, wenn ich nur 3–4 Angestellte habe?
- Das hängt von Ihrem Kanton ab. Manche fordern KTG für alle Arbeitgeber; andere befreien kleine Betriebe unter einer bestimmten Pensum- oder Lohngrenze. Fragen Sie Ihre kantonale Ausgleichskasse. Auch wenn nicht gesetzlich Pflicht, macht KTG Sie attraktiver und schützt vor hohen Lohnausfällen.
- Was ist der Unterschied zwischen KTG und Unfallversicherung (UVG)?
- KTG deckt Einkommensverlust durch Krankheit ab. UVG (Unfallversicherung) deckt Arbeitsunfälle und Nichtberufsunfälle. Das sind separate Versicherungen. UVG ist für fast alle Arbeitgeber obligatorisch; KTG-Anforderungen sind kantonsspezifisch. Beide schützen Mitarbeitende, gelten aber für verschiedene Situationen.
- Wenn ein Mitarbeitender krank ist: Zahle ich volles Gehalt oder KTG?
- In den ersten 3 Tagen zahlen Sie den vollen Lohn. Ab Tag 4 zahlt KTG ein Taggeld—meist 70–80% des Lohns. Sie können die Differenz ergänzen, aber KTG deckt nicht 100%. Prüfen Sie Ihre Police und kantonale Regeln für genaue Prozentsätze.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.