Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Frist, die ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einhalten muss, bevor der Arbeitsvertrag endet. Das Obligationenrecht (OR Artikel 337c) schreibt eine erste Kündigungsfrist von zehn Tagen vor; die Gegenpartei hat dann einen Monat Zeit zum 15. oder Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Arbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder interne Richtlinien können längere Fristen vorsehen.

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Die Kündigungsfrist regelt, wie lange Sie dem Arbeitnehmer Bescheid geben müssen, bevor Sie ihn entlassen, und wie lange ein Arbeitnehmer zum Kündigen Zeit braucht. Sie schützt beide Seiten und ermöglicht eine geordnete Übergabe.

Kündigungsfristen sind im Obligationenrecht (OR) geregelt. Die gesetzliche Regel gilt, solange Ihr Arbeitsvertrag, ein GAV oder interne Richtlinien nicht etwas Längeres vorsehen.

Wann Kündigungsfristen relevant werden

Sie stoßen auf Kündigungsfristen, wenn Sie eine Entlassung einleiten oder ein Arbeitnehmer kündigt. Die Frist läuft ab dem Moment, in dem die Kündigungsmitteilung zugestellt wird. Unklare Zeiträume führen zu Verzögerungen und Konflikten.

Kündigungsfristen wirken sich auch auf Ihre Fähigkeit aus, die Stelle neu zu besetzen und Übergaben zu planen. Eine kurze Frist ermöglicht einen schnelleren Übergang; eine lange Frist bindet Budget und Managementressourcen.

  • Gesetzliches Minimum: zehn Tage für die erste Kündigung; einen Monat zum 15. oder Ende eines Kalendermonats für die Gegenpartei.
  • Ihr Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen (z.B. zwei Monate für Führungskräfte).
  • Ein GAV kann unterschiedliche Fristen je nach Funktion oder Betriebszugehörigkeit festlegen.
  • Kündigung muss schriftlich erfolgen und der anderen Partei zugestellt werden.
  • Probezeiten (sofern im Vertrag vorgesehen) können kürzere Kündigungsfristen haben.
  • Kündigung während der Probezeit ist nicht gleichzusetzen mit der Kündigungsfrist—prüfen Sie Ihren Vertrag.

Ihre Pflicht als Arbeitgeber

Sie müssen die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag oder im Gesetz einhalten, je nachdem, welche länger ist. Wenn Sie ohne angemessene Frist kündigen, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz fordern oder ein Gericht anrufen.

Sie sind auch verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu bestätigen und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer das Kündigungsdatum versteht. Dies verhindert später Streitigkeiten über die tatsächliche Kündigungsmitteilung.

  • Kündigungsmitteilung schriftlich abgeben (E-Mail zählt); verlassen Sie sich nicht auf mündliche Mitteilung.
  • Kündigungsfrist korrekt berechnen gemäss Ihrem Vertrag oder OR Artikel 337c.
  • Zustellungsdatum in der Personalakte dokumentieren.
  • Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, antworten Sie schriftlich und bestätigen das Kündigungsdatum.
  • Arbeitnehmer die vollständige Kündigungsfrist gewähren, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
  • Kündigungsfrist nicht missbräuchlich als Umgehung von Abfindung oder Schlussabrechnung nutzen.

Der häufigste Fehler

Der größte Fehler ist die Fehlberechnung der Kündigungsfrist. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Kündigung sofort gültig ist oder zählen Tage statt Monate. Nach Schweizer Recht läuft eine Monatsfrist vom 15. oder Monatsende, nicht 30 Tage ab heute.

Ein zweiter häufiger Fehler ist es, die Kündigung nicht schriftlich zu geben. Mündliche Kündigungen sind nicht bindend und lassen Sie anfällig, wenn der Arbeitnehmer behauptet, nichts erhalten zu haben. Senden Sie immer ein beglaubigtes Schreiben oder eine E-Mail mit Zustellungsbestätigung.

  • Eine Monatsfrist nicht in Tagen zählen—rechnen Sie volle Kalendermonate bis zum 15. oder Monatsende.
  • Nicht annehmen, dass ein Vertrag von 2019 ohne Kündigungsfristklausel automatisch die gesetzliche Frist nutzt; prüfen Sie Ihre Unterlagen.
  • Nicht mündlich oder über Dritte kündigen; der Arbeitnehmer muss die schriftliche Kündigungsmitteilung direkt erhalten.
  • Nicht Kündigungsfrist mit Probezeit verwechseln, die andere Regeln haben kann.
  • Nicht GAVs übersehen; Branchentarifverträge setzen oft andere Fristen.
  • Im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren, um die geltende Kündigungsfrist und Rechtsprechung zu bestätigen.

Häufige Fragen

Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen, wenn der Arbeitnehmer zustimmt?
Ja, beide Parteien können sich schriftlich auf eine kürzere Frist als gesetzlich oder vertraglich vorgegeben einigen. Sie können die Frist jedoch nicht einseitig verkürzen. Alle vereinbarten Änderungen müssen dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist kündigt?
Wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Kündigungsfrist nicht einhält, kann er schadensersatzpflichtig werden. Die Durchsetzung ist jedoch teuer und selten. Dokumentieren Sie das tatsächliche Kündigungsdatum und konsultieren Sie einen Anwalt, wenn Sie einen Anspruch haben.
Gilt die Kündigungsfrist während der Probezeit?
Nein. Während der Probezeit (falls in Ihrem Vertrag vorgesehen) sind Kündigungsfristen normalerweise viel kürzer oder sogar null—oft nur ein Tag. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, um zu sehen, was während der Probezeit gilt.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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