Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag mit vordefiniertem Enddatum. Im Gegensatz zu unbefristeten Positionen endet der Vertrag automatisch am festgesetzten Termin ohne Kündigungsfrist. Nach Schweizer Recht (ArG, Artikel 14) sind befristete Verträge zulässig, müssen aber schriftlich deutlich dokumentiert werden. Arbeitgeber können nicht unbegrenzt erneuern lassen, um permanente Verpflichtungen zu vermeiden.

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Befristete Verträge sind in der Schweiz üblich für Saisonalität, Projektarbeit, Mutterschaftsvertretung oder Probezeiten. Sie passen zu Arbeitgebern, die temporäre Ressourcen ohne Langzeitbindung benötigen.

Der Vertrag muss ein exaktes Enddatum angeben. Fehlt dieses, gilt der Vertrag nach dem ArG als unbefristet. Vage Formulierungen wie «bis Projektende» schaffen Rechtsunsicherheit und Konflikte.

Wann Sie einen befristeten Vertrag nutzen

Befristete Verträge eignen sich für temporäre, definierte Bedarfe: Saisonschwankungen, Elternzeitvertretung, Projekte mit Endtermin oder Probephasen. Sie sind nicht für dauernde Geschäftstätigkeiten gedacht, die Sie wiederholt neu besetzen.

Bei wiederkehrenden Saisonarbeit (Hotellerie, Skigebiete) sollten Sie Kettungen begrenzt einsetzen. Kantonale Gerichte setzen Grenzen, wie häufig Sie aneinandergehängte befristete Verträge nutzen dürfen, bevor die Position gesetzlich dauerhaft wird.

  • Saisonale oder vorübergehende Auslastung (Tourismus, Landwirtschaft, Einzelhandel)
  • Abdeckung von Dauerstellen-Absenzen (Elternzeit, Sabbatical, Krankheit)
  • Einmalige Projekte mit klarem Enddatum
  • Probe- oder Einarbeitungsphase vor permanenter Anstellung
  • Beratungs- oder Veranstaltungseinsätze
  • Betriebliche Umstrukturierung oder Abbau

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Verfassen Sie den Vertrag in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch und nennen Sie das exakte Enddatum, Berufsbezeichnung, Pensum-Prozentsatz, Lohn in CHF und Arbeitsort. Beide Parteien müssen unterzeichnen.

Sie müssen alle Arbeitsgesetze beachten: Minimallöhne pro Kanton, Arbeitszeit-Grenzen (ArG Artikel 10), Unfallversicherung (SUVA) und Quellensteuer. Befristung ändert nichts daran.

  • Enddatum explizit nennen (z.B. 31. Dezember 2024, nicht 'Ende Q4')
  • Ein Arbeitszeugnis beim Vertragsende ausstellen, auch bei mässiger Leistung
  • Alle aufgelaufenen Ferien und Boni vor oder am letzten Tag auszahlen
  • Arbeitnehmer beim RAV/ORP/URC (Arbeitsamt) anmelden, wenn Vertrag endet
  • Dieselbe obligatorische Versicherung und Steuereinbehalt wie bei Dauerstellen
  • Vertrag nicht mehr als 2–3 Mal erneuern ohne rechtliche Überprüfung

Der häufigste Fehler

Arbeitgeber verketten befristete Verträge endlos, um dauernde Verpflichtungen zu vermeiden. Nach 2–3 aufeinanderfolgenden Erneuerungen in derselben Rolle halten Schweizer Gerichte die Position oft für de-facto-dauerhaft und ordnen Rückzahlung und Abfindung an.

Ein zweiter Fehler: das Enddatum aus dem Vertrag zu lassen. Dies macht ihn automatisch unbefristet (ArG Artikel 14), sodass Kündigungsfristen und Kündigungsgründe gelten.

  • Denselben Vertrag 4+ Mal in derselben Rolle erneuern ohne Umgestaltung
  • Das Enddatum komplett aus der schriftlichen Vereinbarung weglassen
  • Befristete Personal als dauerhaft behandeln ohne formale Umwandlung
  • Kein Arbeitszeugnis ausstellen oder Ferien am Schluss nicht zahlen
  • Annehmen, Befristung umgehe Minimallohn oder Arbeitszeit-Regeln
  • Dieselbe Person innerhalb von Tagen unter neuem befristeten Vertrag wieder einstellen

Häufige Fragen

Kann ich einen befristeten Vertrag früher beenden?
Nicht einfach so. Der Vertrag läuft bis zum Enddatum. Eine vorzeitige Beendigung benötigt wichtige Gründe (Diebstahl, grobe Verfehlung) oder schriftliche gegenseitige Zustimmung. Ein Bruch ohne Grund kann Abfindungsansprüche auslösen. Konsultieren Sie einen Anwalt, falls nötig.
Muss ich vor Vertragsende kündigen?
Nein. Der Vertrag endet automatisch am genannten Datum. Sie sollten das Enddatum aber 1–2 Wochen vorher schriftlich bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer sich zeitig beim RAV/ORP/URC anmeldet.
Was, wenn ich die Person nach Vertragsende permanent einstellen möchte?
Bieten Sie nach einer kurzen Pause (1–2 Wochen) einen neuen unbefristeten Vertrag an. Das zeigt einen Neubeginn. Stellen Sie die Person innerhalb von Tagen unter einem neuen befristeten Vertrag wieder ein, sehen Gerichte das als Fortsetzung und behandeln es von Tag eins als unbefristet.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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