Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis ist eine schriftliche Arbeitsbescheinigung, die ein Arbeitnehmender während seines Arbeitsverhältnisses verlangen kann—in der Regel bei internem Wechsel oder vor dem Austritt. Anders als das Schlusszeugnis (Arbeitszeugnis) deckt es nur den bisherigen Zeitraum ab. Schweizer Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen, wenn danach verlangt wird. Es muss wahrheitsgetreu, fair und nicht schädigend sein.

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Ein Arbeitnehmender kann jederzeit während seiner Anstellung ein Zwischenzeugnis verlangen—nicht erst beim Austritt. Dieses schriftliche Dokument bescheinigt Leistung und Verhalten bis zum Ausstellungsdatum.

Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich vom Schlusszeugnis (Arbeitszeugnis), das Sie beim Austritt ausstellen. Beide sind rechtlich geregelt, aber das Zwischenzeugnis dient Arbeitnehmenden, die während ihrer Karriere einen Leistungsnachweis benötigen—oft für interne Aufstiegsmöglichkeiten, externe Bewerbungen oder um einen dokumentierten Stand zu schaffen, während der aktuelle Arbeitgeber die Leistung noch bewertet.

Wann wird ein Zwischenzeugnis verlangt?

Arbeitnehmende verlangen ein Zwischenzeugnis häufig vor dem Austritt, um sich anderweitig zu bewerben, oder bei internem Stellenwechsel. Manche verlangen es auch einfach, um einen Leistungsnachweis zu schaffen.

Die Anfrage kann informell (im Gespräch) oder formell (schriftlich an Ihre HR) erfolgen. Es gibt keine gesetzliche Wartefrist; Sie müssen typischerweise innerhalb von 5 Arbeitstagen reagieren.

  • Häufigster Fall: Arbeitnehmender bereitet sich auf Stellensuche vor, arbeitet aber noch
  • Interner Wechsel: Arbeitnehmender braucht Nachweis für bisherige Rolle
  • Rechtliche Dokumentation: schafft zeitlich gestempelte Evidenz des Arbeitsverhältnisses
  • Kein automatischer Auslöser: nur auf Anfrage auszustellen
  • Jederzeit möglich: kann nach einem Monat oder nach fünf Jahren verlangt werden
  • Mehrfach möglich: Arbeitnehmender kann über die Zeit mehrere Zwischenzeugnisse verlangen

Ihre Pflicht: Wahrheit, Fairness und Ton

Schweizer Arbeitsrecht (implied durch Arbeitsgesetz und Rechtsprechung) verlangt, dass ein Zwischenzeugnis wahrheitsgetreu und fair sein muss. Sie können es nicht ohne Grund ablehnen, auch nicht durch eine bewusst schädigende oder verschlüsselte Referenz.

Das Zwischenzeugnis muss die tatsächliche Leistung während des abgedeckten Zeitraums widerspiegeln. Sie können Absenzen, Verwarnungen oder Leistungsmängel notieren—aber nur, wenn dokumentiert und korrekt. Der Ton ist entscheidend: vermeiden Sie feindselige oder erniedrigende Sprache und keine Klatsch oder Privatmeinungen unabhängig von Arbeitsleistung.

  • Muss auf Verlangen ausgestellt werden (kein Verweigerungsrecht)
  • Inhalt muss faktisch korrekt und nachweisbar sein
  • Ton muss professionell sein, nicht strafend
  • Sie dürfen Lücken, Verwarnungen oder Leistungsmängel notieren, wenn sie vorkamen
  • Keine unbegründeten Vorwürfe oder rein private Urteile
  • Ein Anwalt sollte prüfen, wenn Arbeitnehmender risikobehaftet oder umstritten ist

Häufigster Fehler: Verschlüsselte oder strafende Sprache

Der häufigste Fehler ist ein oberflächlich höfliches, aber kritisches Zwischenzeugnis—beispielsweise «arbeitete zuverlässig während der vorgesehenen Stunden» deutet auf mangelnde Initiative, oder «verstand sich gut mit Kollegen» insinuiert soziale Schwierigkeiten.

Ein weiterer Fehler ist, es gar nicht auszustellen oder monatelang zu verzögern, in der Hoffnung, der Arbeitnehmende gibt auf. Das frustriert ihn und kann zu einer Beschwerde bei der kantonalen Arbeitsbehörde führen. Stellen Sie es prompt, fair und mit derselben Professionalität aus wie ein Schlusszeugnis.

  • Vermeiden Sie Backhanded Compliments oder übermäßig qualifizierte Lobe
  • Verzögern Sie nicht absichtlich, um die Anfrage zu entmutigen
  • Besprechen Sie das Zeugnis nicht mit anderen Arbeitnehmenden
  • Kontaktieren Sie potenziellen zukünftigen Arbeitgeber nicht unaufgefordert
  • Widersprechen Sie nicht dokumentierten Leistungsdaten
  • Nutzen Sie das Zeugnis nicht, um Frustration abzuladen

Häufige Fragen

Kann ich die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ablehnen?
Nein. Verlangt der Arbeitnehmende eines, müssen Sie es ausstellen. Sie können die Ausstellen nicht an Kündigungsfrist, Kündigungsgrund oder andere Bedingungen knüpfen. Verweigerung kann beim kantonalen Arbeitsgericht angefochten werden.
Was, wenn die Leistung des Arbeitnehmenden schlecht war?
Sie müssen trotzdem ein wahrheitsgetreues Zeugnis ausstellen. Dokumentieren Sie die Probleme (verpasste Fristen, Verwarnungen, Wissenslücken) und spiegeln Sie sie fair wider. Vermeiden Sie vage Kritik; bleiben Sie bei Fakten. Im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren.
Darf ich fragen, warum der Arbeitnehmende ein Zwischenzeugnis möchte?
Sie dürfen fragen, aber Sie können Ihre Ablehnung nicht auf die Antwort stützen. Der Arbeitnehmende muss seinen Grund nicht erklären. Es ist sein Recht, jederzeit einen Leistungsnachweis zu verlangen.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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