Vertragsvorlage: Temporaerarbeit (Befristete Anstellung)

Schweizer Temporaerarbeit-Verträge müssen Dauer, Probezeit, Kündigungsfristen und Vergütung gemäss OR 335–346 regeln. Ein klares Muster verhindert Konflikte über Erwartungen, sichert Compliance mit kantonalen Lohnabzügen und Sozialversicherung und schützt vor Neueinstufungsforderungen.

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Temporaerarbeit in der Schweiz unterliegt OR 335–346, das minimale Schutzbestimmungen setzt und kürzere Kündigungsfristen als permanente Rollen erlaubt. Ein schriftlicher Vertrag regelt gegenseitige Pflichten, schützt vor Umqualifizierungsvorwürfen und reduziert Reibungen am Ende des Einsatzes.

Diese Anleitung behandelt Klauseln, die zählen: was das Schweizer Recht verlangt, welche Flexibilität besteht, welche Fehler Streitigkeiten auslösen und wie Sie die Vorlage an Ihren Kanton und Branchensektor (GAV) anpassen.

Dauer, Probezeit und Kündigungsfristen

OR 335 erlaubt befristete Verträge für Temporaerarbeit. Die Dauer kann in Tagen, Wochen, Monaten oder mit Enddatum festgelegt werden. Probezeit ist möglich, wird aber bei kurzfristigen Rollen oft ausgelassen. Kündigungsfristen sind kürzer als bei permanenten Verträgen: Standard ist zwei Wochen, Sie können aber eine Woche oder sogar null Frist für Rollen unter 90 Tagen vereinbaren.

Der häufige Fehler: ein vages Enddatum ('bis Projektabschluss') ohne Definition von Abschluss. Dies führt zu Streit über das Rollenende und fällige Abfindung. Seien Sie präzise: '30. März 2025' oder '15 aufeinanderfolgende Arbeitstage' ab einem definierten Ereignis.

  • Schreiben Sie das genaue Enddatum oder die Dauer auf (z. B. '1. Januar – 31. Dezember 2025')
  • Gilt Probezeit, geben Sie die Dauer an (typisch 14 Tage bei Kurzfristen, oft entfallen)
  • Kündigungsfrist ausdrücklich nennen oder 'OR-Standard von zwei Wochen' bestätigen
  • Bei Rollen unter drei Monaten null oder eine Woche Frist in Betracht ziehen, um der Realität zu entsprechen
  • Klausel einbinden, dass beide Parteien mit schriftlicher Mitteilung früher beenden können (ausser starre Befristung)
  • Klären: Wer entscheidet über Verlängerung – Sie oder gegenseitige Vereinbarung?

Vergütung, Pensum und Lohnabzüge

Schreiben Sie den Bruttolohn monatlich oder pro Stunde in CHF, das Pensum-Prozent (z. B. 80%, 100%) und ob Krankenurlaub, Ferien oder 13. Monatslohn gelten. Die meisten Temporaerarbeit-Rollen schliessen den 13. Monatslohn aus und nutzen gesetzlichen Ferienanspruch (4 Wochen Minimum). Sozialversicherung (AHV/ALV/UVG) und Quellensteuer sind Pflicht: Ihre Lohnbuchhaltung muss abziehen und abführen.

Der häufige Fehler: ein 'Nettosatz' anbieten ohne anzugeben, was abgezogen wird, oder implizieren, der Arbeitende trägt Sozialabgaben. Schweizer Recht zwingt Sie, Quellensteuer für Nichtansässige abzuziehen und AHV/ALV/UVG beizutragen. Klarheit verhindert später Unterzahlungsansprüche.

  • Nennen Sie den Bruttolohn in CHF monatlich oder pro Stunde (z. B. CHF 28/Stunde, 80% Pensum = ~CHF 5.600/Monat)
  • Arbeitsstunden pro Woche und freie Tage angeben (z. B. Mo–Fr, 8 Std./Tag)
  • Ferienanspruch bestätigen: gesetzliches Minimum (4 Wochen) oder Ihre Regelung
  • Hinweis: 13. Monatslohn einbezogen (normalerweise ausgeschlossen bei Temporaerarbeit)
  • Lohnabzüge klären: Quellensteuer, AHV, ALV, UVG, Versicherung – aufzählen, was einbehalten wird
  • Auszahlungsrhythmus (monatlich, vierzehntäglich) und Zahlungsart (Banküberweisung, Lohnabrechnung) angeben

Beendigung, Referenzen und Schlusabrechnung

Am Ende eines Temporaerarbeit-Vertrags müssen Sie ein kurzes Arbeitszeugnis ausstellen, ohne dass ein Grund erforderlich ist. Kein Kündigungsgeld ist nach Gesetz beim natürlichen Ablauf einer befristeten Frist fällig. Allerdings: wenn Sie dieselbe Person mehrmals erneuern, können sie eine Permanenz-Rolle beanspruchen – setzen Sie eine Grenze ('maximal zwei Erneuerungen').

Der häufige Fehler: gar kein Zeugnis oder ein vages, das Unmut weckt und Vorwürfe von schlechtem Glauben einlädt. Auch unklar, ob Ferienentgelt, Überstunden oder Bonus fällig sind. Schreiben Sie eine klare Abschlussfrist: Finallohn innerhalb von 15 Tagen nach Enddatum, incl. aufgelaufene Ferien oder Überstunden.

  • Verpflichten Sie sich, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Enddatum ein kurzes, sachliches Arbeitszeugnis auszustellen (kein Grund nötig)
  • Angeben, wann Finallohn fällig ist (Standard: 15 Tage nach Vertragsende)
  • Klären: nicht bezogene Ferien werden bezahlt (ja, gemäss OR 329) oder verfallen?
  • Überstunden: bezahlt, Zeitausgleich (ZA) oder pro Woche gedeckelt?
  • Wenn Verlängerung möglich ist, maximale Anzahl Erneuerungen angeben, um 'Permanenz'-Ansprüche zu vermeiden
  • Geheimhaltungs- und IP-Klausel einbinden, wenn Zugang zu Daten, Kundenlisten oder kreativ. Arbeiten besteht

Häufige Fragen

Kann ich jemanden mit null Kündigungsfrist einstellen?
Ja, gemäss OR 335–346. Für Rollen unter drei Monaten kann der Vertrag null oder eine Woche Frist vorsehen. Dies muss aber schriftlich dokumentiert und vorab vereinbart sein. Wenn Sie später null Frist behaupten, der Vertrag aber schweigt, wendet ein Gericht das Zwei-Wochen-Standard an und kann schlechten Glauben finden, wenn Sie ohne Warnung entlassen.
Muss ich Quellensteuer und Sozialabgaben für Temporaerarbeit zahlen?
Ja. Quellensteuer gilt für schweizer Wohnansässige (von Ihnen einbehalten). AHV, ALV und UVG sind für alle Arbeitnehmenden Pflicht, unabhängig von Vertragstyp. Nichtabzug und Nichtabführung schaffen Haftung für Sie und unbezahlte Löhne für den Arbeitenden. Überprüfen Sie die Sätze Ihres Kantons (URC oder RAV/ORP).
Was passiert, wenn ich einen Temporaerarbeit-Vertrag immer wieder erneuere?
Schweizer Gerichte können eine Reihe von Erneuerungen in eine Permanenz-Rolle umwandeln, besonders bei kontinuierlicher Arbeit ohne dokumentierten Geschäftsgrund. Um dies zu mindern, begrenzen Sie Erneuerungen im Vertrag (z. B. 'maximal zwei aufeinanderfolgende Erneuerungen') und dokumentieren Sie, warum jede Erneuerung endet statt Umwandlung in Permanenz.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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