Akkordlohn

Akkordlohn ist Bezahlung pro fertiggestellte Arbeitseinheit – pro Stück, Quadratmeter oder Produktionseinheit, nicht pro Stunde. Er ist verbreitet in Produktion, Reinigung und Logistik. Das Schweizer Arbeitsrecht (ArG) schreibt vor, dass Akkordarbeiter mindestens den Minimallohn ihres Kantons verdienen und dass die Lohnsysteme transparent und nachvollziehbar sein müssen.

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Akkordlohn bedeutet: Sie zahlen pro fertiggestellte Einheit – pro Kilogramm verpackt, pro Quadratmeter gereinigt, pro Teil montiert. Der Fokus liegt auf Leistung, nicht auf Arbeitsstunden. Das unterscheidet sich grundlegend von Stunden- oder monatlichem Pensum-Lohn.

Akkordlohnsysteme können Effizienz fördern und Arbeitskosten kontrollieren. Aber das Schweizer Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende: Der Akkordlohn muss transparent sein und mindestens den kantonalen Minimallohn für eine Standardarbeitswoche sicherstellen.

Wann Akkordlohn Anwendung findet

Akkordlohn eignet sich für Tätigkeiten mit messbarer, wiederholbarer Leistung: Fertigungsbänder, Landwirtschaft, Reinigung, Logistik, Handwerk pro Auftrag. Zentral ist, dass die Einheit (Stück, Quadratmeter, Kilogramm) eindeutig definierbar und konstant ist.

Bevor Sie Akkordlohn einführen, prüfen Sie, ob in Ihrer Branche ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag) Akkordlohnsätze und Bedingungen festlegt. Viele Kantone und Branchen haben Standards. Ihre Handelskammer kann Sie beraten.

  • Fertigungsmontage und Verpackung
  • Reinigung und Gebäudewirtschaft
  • Landwirtschaftliche Ernte und Verarbeitung
  • Logistik und Lagersortierung
  • Handwerkliche Tätigkeiten (Mauerwerk, Zimmerei) pro Auftrag
  • Kunsthandwerk und spezialisierte Produktion

Pflichten des Arbeitgebers nach Schweizer Recht

Das ArG (Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel) verlangt, dass Akkordlohn fair, transparent und so kalkuliert ist, dass Arbeitnehmende in einer Standardwoche (42–44 Stunden) mindestens den kantonalen Minimallohn verdienen. Die Akkordformel muss schriftlich dokumentiert sein.

Die Lohnabrechnung muss Stückzahl und Satz pro Einheit ausweisen. Arbeitnehmende haben das Recht, ihre Abrechnung zu kontrollieren. Viele Kantone verlangen eine schriftliche Vereinbarung mit Sätzen, Stückdefinition und zulässigen Abzügen vor Arbeitsbeginn.

  • Mindestlohnschutz: Verdienst muss Kantonsmindestlohn für 42–44 Std./Woche erreichen
  • Schriftliche Vereinbarung mit Satz pro Einheit und eindeutiger Stückdefinition
  • Transparente Lohnabrechnung mit Stückzahl und Satz pro Einheit
  • Kontrollrecht des Arbeitnehmenden auf Stückzählung und Kalkulation
  • Keine Abzüge ausser gemäss ArG und kantonalem Recht
  • Regelmässige Überprüfung der Sätze, wenn sich Produktionsbedingungen ändern

Der häufigste Fehler

Arbeitgeber setzen Akkordlohnsätze oft so niedrig an, dass Arbeitnehmende in Standardstunden nicht den Minimallohn erreichen. Eine Reinigungsfachperson bei CHF 0,80 pro Quadratmeter oder ein Monteur bei CHF 0,15 pro Stück kann Vollzeit arbeiten und unter dem Kantonsmindestlohn verdienen – das ist illegal, auch wenn unterschrieben.

Vor Einführung von Akkordlohn: Rechnen Sie durch. Wie viele Stücke schafft ein geschickter, konzentrierter Mitarbeiter in einer Stunde? Berechnen Sie den Stundenlohn. Liegt er unter dem kantonalen Minimum, ist der Satz nicht haltbar. Holen Sie vor Einführung Rat bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (ORP) oder einem Anwalt ein.

  • Sätze so niedrig setzen, dass der Kantonsmindestlohn nicht erreicht wird
  • Akkordformel und Stückdefinition nicht schriftlich dokumentieren
  • Rüstzeiten, Reinigung, Pausen und Maschinenausfallzeiten nicht berücksichtigen
  • Sätze während des Vertrags ändern ohne Absprache oder Ankündigung
  • Akkordlohn mit unbezahlter Rüst- oder Vorbereitionszeit vermischen
  • Kantonale Mindestlöhne ignorieren und annehmen, dass jeder vereinbarte Satz legal ist

Häufige Fragen

Kann ich Akkordlohn für Büro- oder Verwaltungsarbeit nutzen?
Selten sinnvoll. Akkordlohn funktioniert, wo Leistung messbar und unabhängig ist (montierte Teile, gereinigte Fläche). Büroarbeit – wie Dateneingabe oder Kundenservice – ist schwer zu metrieren und wird besser stündlich oder monatlich bezahlt.
Was, wenn Produktion durch kaputte Maschinen oder Materialverzögerungen verlangsamt wird?
Der Arbeitnehmer darf nicht für Ausfallzeiten in Lohn verlieren. Sie müssen entweder einen Mindestlohn für Ausfallzeiten garantieren, alternative Arbeit anbieten oder den Ausfall ausgleichen. Schweizer Recht schützt vor Verdiensteinbussen durch externe Faktoren.
Brauche ich kantonale Genehmigung, um Akkordlohn einzuführen?
Keine generelle Bewilligung nötig, aber viele Kantone setzen in GAVs Mindestsätze. Prüfen Sie mit Ihrer kantonalen Arbeitsbehörde (ORP) und dem Branchencollective, bevor Sie starten. Ein Anwalt sollte Ihre Compliance überprüfen.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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