Stellenbeschreibung Motion Designer Vorlage
Diese Vorlage hilft Ihnen, eine klare und rechtssichere Stellenausschreibung für einen Motion Designer in der Schweiz zu schreiben. Sie enthält Abschnitte zu Aufgaben, Anforderungen (Must-Have und Nice-to-Have), technischen Skills und Ihrem Angebot. Passen Sie das Pensum (%), den Kanton/die Stadt und Sprachanforderungen an Ihre Bedürfnisse an.
Eine aussagekräftige Stellenbeschreibung zieht die richtigen Motion Designer an und schafft klare Erwartungen von Anfang an. Diese Vorlage ist für Schweizer Arbeitgeber konzipiert und enthält Abschnitte zu Aufgaben, technischen Anforderungen, Soft Skills und Ihrem Angebot.
Entscheiden Sie vor der Publikation Ihr Pensum (Vollzeit meist 100 %, Teilzeit 50–80 %), wählen Sie den Arbeitsort (z. B. Zürich, Bern, Basel) und definieren Sie Sprachanforderungen (z. B. Deutsch, Französisch) eindeutig. Lassen Sie Ihre Anstellungsbedingungen bei Bedarf von einem Anwalt prüfen.
Die Rolle & Aufgaben
Beschreiben Sie in diesem Abschnitt, was ein Motion Designer in Ihrem Team tut. Konzentrieren Sie sich auf Projekttypen, Tools und Ergebnisse, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Verwenden Sie klare, konkrete Sprache ohne Fachjargon.
Erklären Sie, wem die Person berichtet und mit welchen Teams sie zusammenarbeitet (z. B. Marketing, Produkt, Kreation). Ein Motion Designer erstellt in der Regel animierte Grafiken, Videoinhalte und visuelle Effekte. Nennen Sie konkrete Lieferformen: Social-Media-Anzeigen, Erklärvideos, UI-Animationen oder Branded-Motion-Content.
- Entwickeln von animierten Videoinhalten und Motion Graphics für [spezifizieren: Web, Social Media, Broadcast, interne Kommunikation etc.]
- Zusammenarbeit mit [Abteilungen] zur Umsetzung von Briefs in visuelle Konzepte und Storyboards
- Projektplanung und Lieferung von Assets in vereinbarten Formaten (MP4, ProRes, WebM usw.)
- Kontinuierliche Verfolgung von Design-Trends und Software-Updates
- Feedback in Review-Zyklen geben und Überarbeitungen umsetzen
- Beitrag zu einer Bibliothek wiederverwendbarer Motion-Vorlagen oder Komponenten
Must-Have-Anforderungen
Listen Sie technische Skills, Software-Kenntnisse und erforderliche Berufserfahrung auf. Seien Sie spezifisch: benötigen Sie After Effects, Cinema 4D oder Blender? Wünschen Sie ein Portfolio mit 2–3 Jahren professioneller Motion-Design-Erfahrung?
Fügen Sie hier Sprachanforderungen hinzu, wenn sie obligatorisch sind. Beispiel: "Fliessend Deutsch (Deutschschweiz)" oder "English zwingend, Deutsch/Französisch ein Plus." Klarheit verhindert Missverständigkeiten.
- Nachgewiesene 2–3 Jahre Berufserfahrung in Motion Design, Animation oder Videoproduktion
- Sichere Beherrschung von [spezifizieren: After Effects, Cinema 4D oder Äquivalent]
- [Sprachanforderung: z. B. Fliessend Deutsch oder Englisch]
- Starkes visuelles Storytelling und Fähigkeit, von Creative Briefs zu arbeiten
- Portfolio oder Showreel mit abgeschlossenen Motion-Projekten
- Vertrautheit mit Farbtheorie, Typografie und Komposition in bewegten Medien
Nice-to-Have-Anforderungen & Unser Angebot
Nice-to-Haves unterscheiden Kandidaten, sind aber nicht zwingend erforderlich. Beispiele: Kenntnisse in UI-Animation, Erfahrung mit WebGL oder interaktiven Medien oder Fliessend in einer zweiten Sprache. Dieser Abschnitt hilft, Talente mit Wachstumspotenzial zu finden.
Der Abschnitt "Unser Angebot" verkauft die Stelle. Passen Sie ihn an Ihre Unternehmensgrösse, Kultur und Benefits an. In der Schweiz erwähnen Arbeitgeber typischerweise Pensum, Gehaltsspanne (CHF, oft als Bandbreite), Ferientage und Extras wie Homeoffice, Schulungsbudget oder 13. Monatslohn.
- Erfahrung mit interaktiven Medien, UI-Animation oder Echtzeit-Grafiken
- Grundkenntnisse in Programmierung (JavaScript, HTML/CSS) oder No-Code-Animation-Tools
- Vertrautheit mit Videoproduktions-Pipelines oder Integration von Live-Action-Material
- Gehalt: CHF [Spanne, z. B. 90.000–110.000] Bruttojahres, abhängig von Erfahrung
- Pensum: [z. B. 80–100 %], flexible Regelung möglich
- Benefits: [z. B. 20 Ferientage, 13. Monatslohn, Schulungsbudget CHF 2.000/Jahr, Homeoffice 2 Tage/Woche, Gym-Zuschuss]
Häufige Fragen
- Sollte ich eine Gehaltsspanne angeben?
- Ja. Schweizer Arbeitgeber geben typischerweise eine Gehaltsspanne an (z. B. CHF 90.000–110.000 Brutto pro Jahr) oder schreiben "Gehalt nach Vereinbarung." Transparenz zieht ernsthafte Kandidaten an und spart Zeit. Passen Sie die Spanne an Erfahrung und Kantonsregion an.
- Wo notiere ich Sprachanforderungen?
- Fügen Sie diese in den Abschnitt "Must-Have-Anforderungen" ein, wenn sie zwingend sind (z. B. Fliessend Deutsch für ein deutschsprachiges Team). Wenn eine zweite Sprache nützlich, aber nicht erforderlich ist, setzen Sie sie in "Nice-to-Have-Anforderungen."
- Was ist Pensum und warum sollte ich es angeben?
- Pensum ist der Beschaeftigungsgrad (50 % = Teilzeit, 100 % = Vollzeit). Geben Sie Ihr Pensum immer klar an, damit Kandidaten den erwarteten Arbeitsumfang kennen. Bei Flexibilität schreiben Sie "80–100 % Pensum." Dies ist Schweizer Standard.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.