Zürcher Skala: Lohnweiterzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Die Zürcher Skala ist eine kantonsspezifische Regel für die Lohnweiterzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall), die vor allem im Kanton Zürich angewendet wird. Sie regelt, welcher Prozentsatz des Lohns der Arbeitgeber während einer Arbeitsunfähigkeit zahlen muss. Die Skala wird automatisch angewendet, sofern das Arbeitsvertrag oder ein GAV nichts anderes vorsieht.
Die Zürcher Skala legt fest, welcher Prozentsatz des Lohns Sie einem Mitarbeiter während Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall) zahlen müssen. Sie ist keine nationale Regel, sondern ein kantonaler Standard, der vor allem in Zürich gilt.
Die Skala ist relevant für Ihre Liquidität und bestimmt Ihre rechtlichen Pflichten im Kanton Zürich. Arbeitgeber in anderen Kantonen folgen anderen Regeln. In Zürich ist die Skala oft im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren GAV festgehalten.
Wann die Zürcher Skala gilt
Die Zürcher Skala gilt automatisch für Arbeitnehmer im Kanton Zürich, sofern der Arbeitsvertrag oder ein GAV nichts anderes regelt. Sie deckt Absenzen wegen Krankheit, Unfall oder sonstiger Arbeitsunfähigkeit ab – nicht aber geplante Absenzen oder unbezahlte Ferien.
Die Skala ist an die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehers und teilweise an die Einkommensgruppe gekoppelt. Verschiedene Betriebszugehörigkeitsstufen (z. B. 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre) lösen unterschiedliche Zahlungssätze aus und bilden ein gestaffeltes System.
- Gilt automatisch im Kanton Zürich, sofern nicht anders vereinbart
- Gilt nur für krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit
- Der Zahlungsprozentsatz steigt mit der Betriebszugehörigkeit
- Wird oft durch grosszügigere GAV-Bestimmungen ersetzt (GAV prüfen)
- Gilt nicht für geplante Absenzen oder unbezahlte Absenzen
- Einige Arbeitgeber dehnen sie freiwillig auf andere Kantone aus
Ihre Pflicht als Arbeitgeber
Sie müssen den Arbeitnehmer nach der Zürcher Skala gem. der anwendbaren Betriebszugehörigkeitsstufe zahlen. Im ersten Beschäftigungsjahr können das z. B. 80% des Bruttolohns sein; nach fünf Jahren 90%; nach zehn Jahren 100%. Die genauen Prozentsätze hängen von der aktuellen Skala in Ihrer Payroll-Software oder der kantonalen Veröffentlichung ab.
Dokumentieren Sie die Absenz und die Berechnung klar in Ihren Lohnunterlagen. Falls Ihr GAV oder Ihre Vereinbarung mehr zusichert, zahlen Sie den höheren Betrag – die Zürcher Skala ist ein Mindestniveau. Versicherungen können Sie später erstatten, Sie bleiben aber der Schuldner.
- Zahlen Sie den Prozentsatz gem. Betriebszugehörigkeit und Einkommensgruppe
- Dokumentieren Sie Absenz und Berechnung in der Lohnabrechnung
- Falls GAV oder Vertrag grosszügiger sind, zahlen Sie den höheren Betrag
- Prüfen Sie, ob Unfallversicherung (UVG) oder Krankenversicherung erstattet
- Verlassen Sie sich nicht auf Gedächtnis – nutzen Sie eine aktuelle Skala
- Konsultieren Sie einen Lohnspezialisten bei Einkommen über mehrere Stufen
Der häufigste Fehler
Anzunehmen, dass die Zürcher Skala in der ganzen Schweiz gleich ist, oder dass eine nationale Regel gilt. Viele Arbeitgeber, die neu in Zürich sind, zahlen nach ihrer Heimatkatonregel und entdecken später Nachzahlungsverpflichtungen.
Ein zweiter Fehler ist die Vermischung mit Versicherungsleistungen. Ihre Lohnweiterzahlungspflicht ist unabhängig davon, ob eine Versicherung zahlt. Aktualisieren Sie regelmässig die Skala in Ihrer Payroll-Software und prüfen Sie, ob Ihr GAV korrekt kodiert ist.
- Die Skala als nationale Regel behandeln, obwohl sie zürichspezifisch ist
- Zu wenig zahlen, weil Sie denken, Versicherung deckt alles
- Nicht prüfen, ob GAV höhere Prozentsätze vorschreibt
- Skala nicht aktualisieren, wenn Zürich die Prozentsätze ändert
- Den gleichen Prozentsatz unabhängig von Betriebszugehörigkeit anwenden
- Zürcher Skala mit Unfallversicherung oder Krankenversicherung verwechseln
Häufige Fragen
- Gilt die Zürcher Skala, wenn mein Unternehmen in Zürich sitzt, der Arbeitnehmer aber remote aus einem anderen Kanton arbeitet?
- In der Regel ja – Schweizer Arbeitsrecht folgt dem Sitz des Arbeitsvertrags und des Arbeitgebers. Sitzt Ihr Unternehmen in Zürich und ist der Vertrag nach Zürcher Recht, gilt die Zürcher Skala. Kantonsübergreifendes Homeoffice hat Grauzonen; konsultieren Sie einen Lohnspezialisten oder Arbeitsrechtler.
- Was, wenn mein GAV 100% Lohn für das ganze erste Jahr garantiert, die Zürcher Skala aber 80%?
- Zahlen Sie 100%. Ein GAV, das grosszügiger ist, geht immer vor. Die Zürcher Skala ist das Minimum; Ihr GAV darf nicht darunter liegen, kann aber darüber liegen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Payroll-Software die GAV-Regel anwendet, nicht nur die Skala.
- Gilt die Zürcher Skala auch bei Pensum-Reduktion, wenn ein Arbeitnehmer nach Krankheit teilweise zurückkehrt?
- Nein – die Zürcher Skala gilt während der Arbeitsunfähigkeit. Kehrt ein Arbeitnehmer zurück, auch mit reduziertem Pensum, ist er nicht mehr arbeitsunfähig; Sie zahlen das vereinbarte Teilzeitgehalt. Wird er später wieder arbeitsunfähig, gilt die Skala wieder.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.