Mindestlohn in Genf
Genf regelt einen verbindlichen Mindestlohn pro Stunde für alle Arbeitnehmenden, jährlich angepasst durch den Kanton. Als Arbeitgeber in Genf müssen Sie mindestens diesen Stundensatz zahlen; er variiert je nach Qualifikationsstufe (ungelernt, angelernt, gelernt) und wird jedes Jahr indexiert. Der häufigste Fehler: Arbeitgeber behandeln den Mindestlohn als Jahres- oder Monatsgehalt statt als Stundenbasis, was zu Unterbezahlung von Teilzeitangestellten oder variablem Pensum führt.
Der Genfner Mindestlohn (salaire minimum cantonal) ist der niedrigste Stundenlohn, den Sie einer im Kanton Genf arbeitenden Person zahlen dürfen, festgesetzt und jährlich angepasst durch die Genfner Behörden. Er unterscheidet sich vom (nicht existierenden) Schweizer Bundesmindesstlohn und von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die höhere Standards setzen können.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Genf, falls kein höherer GAV oder Einzelvertrag besteht. Er wird pro geleistete Stunde berechnet, nicht pro Monat oder Pensum-Prozentsatz – genau hier passieren die meisten Fehler.
Aktuelle Sätze und Kategorien
Seit 2024 kennt Genfens Mindestlohn drei Stufen: ungelernte, angelernte und gelernte Arbeitnehmer (mit definierten Ausbildungs- oder Erfahrungsanforderungen). Der genaue CHF-Betrag wird jährlich am 1. Januar angepasst, basierend auf dem Genfner Landesindex der Lebenshaltungskosten. Die aktuelle Rate finden Sie auf der Website des Genfner Amts für Arbeit (OCIRT).
Die Qualifikationsstufe wird anhand der Arbeitstätigkeiten und erforderlichen formalen Qualifikationen bestimmt, nicht nach Jobtitel. Ein befristeter und ein permanenter Rezeptionist können in verschiedene Kategorien fallen, je nach Schulung und Aufgaben.
- Ungelernte Stufe: Einstiegsniveau, keine formale Qualifikation erforderlich
- Angelernte Stufe: grundlegende Berufsausbildung oder 2+ Jahre relevante Erfahrung
- Gelernte Stufe: Lehrabschluss, Berufsdiplom oder 5+ Jahre relevante Erfahrung
- Sätze jährlich am 1. Januar angepasst
- Teilzeit- und befristet Angestellte erhalten den gleichen Stundensatz wie Vollzeitangestellte
- Probezeiten befreien Sie nicht von der Mindestlohn-Pflicht
Wann dies relevant wird und Ihre Verpflichtungen
Der Mindestlohn spielt eine Rolle bei der Gehaltsfestlegung, beim Onboarding oder bei Lohnprüfungen. Ihre Verpflichtung ist einfach: Jede in Genf arbeitende Person muss mindestens den anwendbaren Stundensatz ihrer Kategorie verdienen. Berechnen Sie die Gesamtstunden pro Monat, multiplizieren Sie mit dem Mindestlohn und stellen Sie sicher, dass der Bruttolohn diese Schwelle erreicht.
Wenn jemand unregelmässige Stunden oder variables Pensum arbeitet, schulden Sie trotzdem das Minimum pro Stunde. Boni, Provisionen und Leistungen können in manchen Fällen zum Gesamtlohn zählen, aber der Stundensatz muss eigenständig das Minimum erfüllen. Führen Sie detaillierte Zeiterfassungen, um bei Kontrollen Compliance zu belegen.
- Prüfen Sie die Lohnkonformität, bevor Sie jemanden einstellen
- Dokumentieren Sie die Qualifikationsstufe jeder Stelle
- Erfassen Sie tatsächliche Arbeitsstunden, besonders bei variablem Pensum
- Mindestlohn gilt auch während Probe- oder Ausbildungsphasen
- Mindestlohn-Erhöhungen am 1. Januar erfordern Lohnanpassung
- Nichteinhaltung führt zu Nachzahlungsansprüchen und Bussgeldern der Kantonsarbeitsinspektion
Der häufigste Fehler
Arbeitgeber behandeln den Mindestlohn oft als Jahres- oder Monatssalär statt als Stundenbasis. Das führt zur Unterbezahlung von Teilzeitangestellten, Lernenden mit reduziertem Pensum oder variabel Beschäftigten. Eine 50%-Pensum-Angestellte, die CHF 5'000 pro Monat verdient, mag auf den ersten Blick konform wirken – bis Sie den tatsächlichen Stundenlohn berechnen.
Der zweite häufige Fehler: Versäumnis, die Löhne zum 1. Januar zu aktualisieren, wenn Genfens Mindestlohn steigt. Wenn Ihr Vertrag oder Lohnsystem nicht automatisch angepasst wird, müssen Sie betroffene Löhne manuell erhöhen. Unterlassung ist Nichteinhaltung und öffnet Nachzahlungsrisiken.
- Verwechseln Sie nicht Stundensatz mit Monatsgehalt – immer stündlich rechnen
- Kontrollieren Sie die Lohndatei jeden 1. Januar auf neue Mindestsätze
- Teilzeit- und variabel Beschäftigte verdienen besondere Aufmerksamkeit
- Führen Sie Zeiterfassungen und Lohnberechnungen dokumentiert
- Sind Sie unsicher, ob eine Rolle gelernt oder angelernt ist, konsultieren Sie das Arbeitsamt oder einen Anwalt
- Verlassen Sie sich nicht auf alte Lohnvorlagen – Genfens Satz ändert sich jährlich
Häufige Fragen
- Hebt ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Genfens Mindestlohn auf?
- Nein. Wenn ein GAV einen höheren Mindestlohn setzt, gilt der GAV für die betroffenen Arbeitnehmenden. Genfens kantonal Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. GAVs dürfen niemals unter dem Staatsmindestlohn liegen.
- Muss ich Lernende oder Praktikanten mit Mindestlohn bezahlen?
- Lernende in anerkannter Ausbildung haben separate, niedrigere Sätze, die durch Lehrverordnungen definiert sind. Praktikanten als Arbeitnehmende müssen mindestens den Mindestlohn ihrer Qualifikationsstufe erhalten. Im Zweifelsfall konsultieren Sie das Genfner Arbeitsamt (OCIRT).
- Was geschieht, wenn ich entdecke, dass ich unter dem Mindestlohn bezahlt habe?
- Arbeitnehmende können Nachzahlung für bis zu fünf Jahre (nach Obligationenrecht) verlangen. Die Kantonsarbeitsinspektion kann Bussgelder verhängen und Nachzahlung erzwingen. Regeln Sie Fehler freiwillig sofort und passen Sie die Lohndatei an. Konsultieren Sie einen Anwalt zur Haftungsverwaltung.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.