Praktikum – Regeln und Pflichten in der Schweiz
Ein Praktikum ist in der Schweiz kein rechtsfreier Raum – es ist ein formales Arbeitsverhältnis nach Arbeitsgesetz und kantonalen Vorgaben. Praktiksanten haben Anspruch auf mindestens den regionalen Mindestlohn, Sozialversicherung und altersgerechte Arbeitszeiten. Der häufigste Fehler: Praktikanten als unbezahlte Volontäre behandeln.
In der Schweiz unterliegt jedes Praktikum dem Arbeitsgesetz und den kantonalen Lohnvorgaben – es gibt kein Schlupfloch für unbezahlte Arbeit. Ob Ihr Praktikant Student ist, die Karriere wechselt oder gerade die Schule beendet, er oder sie hat vom ersten Arbeitstag an Rechte.
Viele Schweizer KMU nehmen an, dass Praktika von Lohn- und Versicherungspflichten ausgenommen sind. Das ist falsch. Sobald jemand für Sie arbeitet – auch im Teilpensum – ist er oder sie Arbeitnehmerin und hat Anspruch auf Lohn, Unfallversicherung und gesetzlich geschützte Arbeitszeiten.
Lohn und Pensum
Sie müssen Praktikanten mindestens den geltenden kantonalen Mindestlohn oder den GAV-Satz bezahlen, falls dieser in Ihrer Branche besteht. Es gibt keinen 'Praktikantendiscount'. Die Sätze unterscheiden sich: Zürich, Genf und Basel-Stadt sind streng; ländliche Kantone haben oft tiefere Mindestlöhne.
Das Pensum (Vollzeitäquivalent in Prozent) und die Dauer müssen schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart werden. Ein Praktikant im 50-%-Pensum verdient den gleichen Stundenhonorar. Es gibt keine Ausnahme für 'Lernwert' oder Branchenprestige.
- Recherchieren Sie den aktuellen Mindestlohn Ihres Kantons oder den relevant GAV, bevor Sie ein Angebot machen.
- Notieren Sie genau Pensum, Startdatum und Enddatum schriftlich – mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.
- Zahlen Sie Lohn mindestens monatlich; alle zwei Wochen ist Standard.
- Geben Sie auf dem Lohnzettel den Bruttobetrag in CHF und alle Abzüge (Steuern, Versicherungen) klar an.
- Praktikanten unter 18 Jahren unterliegen strengeren ArG-Grenzen: maximal 9 Stunden pro Tag, kein Nacht- oder Sonntagsarbeit.
- Studierende in Semesterpausen können länger arbeiten, wenn sie 18+ sind; bestätigen Sie ihren Status und die Daten schriftlich.
Versicherung und rechtliche Pflichten
Sie müssen Praktikanten bei der kantonalen Arbeitslosenversicherungsbehörde (RAV/ORP/URC) anmelden und sie über Ihre Pflicht-Betriebsversicherung oder eine UVG-Police gegen Unfälle versichern. Ein Verzicht gefährdet Sie durch Bussgelder und Haftung.
Praktikanten unterliegen auch der Arbeitslosenversicherung (ALV), es sei denn, der Kanton schreibt eine Mindestdauer vor (oft 3 Monate). Bestätigen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder der kantonalen Behörde, welche Regeln für Ihren Standort und die Praktikumsdauer gelten.
- Melden Sie den Praktikanten vor dem ersten Arbeitstag bei RAV/ORP/URC und Versicherer an.
- Holen Sie UVG-Unfallversicherung, bevor Sie einen ersten Praktikanten anstellen, falls Sie noch keine Mitarbeitenden haben.
- Bewahren Sie Lohnblätter mindestens 5 Jahre auf; Revisoren und Arbeitsinspektoren fordern sie regelmässig an.
- Stellen Sie ein Arbeitszeugnis aus, auch bei kurzem Praktikum.
- Klassifizieren Sie Praktikanten nicht als Freiwillige, Freelancer oder 'Lernpartner', um Steuern zu vermeiden – Kantone verfolgen das aktiv.
- Wird das Praktikum von einem kantonalen Programm subventioniert (z. B. RAV-gestützt), befolgen Sie zusätzliche Meldepflichten.
Häufige Fehler und Best Practice
Der häufigste Fehler: annahmen, ein Student im Praktikum brauche keinen Lohn oder keine Versicherung, weil er oder sie 'Erfahrung sammelt'. Das Schweizer Arbeitsrecht kennt unbezahlte Praktika nicht. Der Kanton wird Sie nachträglich büssen und Rückzahlungen plus Strafzinsen verlangen.
Best Practice: Behandeln Sie das Praktikum als echten Arbeitsvertrag (Praktikumsvertrag). Definieren Sie Aufgabe, erwartete Stunden, Lohn und Enddatum vorab. Lassen Sie den Praktikanten eine kurze schriftliche Vereinbarung unterzeichnen. Melden Sie ihn innerhalb von Tagen an, nicht Wochen später.
- Verwenden Sie nie den Begriff 'unbezahltes Praktikum' – das ist in der Schweiz nicht legal.
- Verzögern Sie nicht die Lohnmeldung; Kantone erfassen unbezahlte Arbeit sofort bei Inspektionen.
- Vereinbaren Sie eine Probezeit, wenn Sie das Praktikum verlängern oder in ein Dauerverhältnis überführen möchten; typisch 1–3 Monate für Praktika.
- Beachten Sie die Kündigungsklausel im Vertrag, wenn Sie das Praktikum vorzeitig beenden müssen; plötzliche Kündigungen ohne Grund können zu Severance oder rechtlichen Konflikten führen.
- Nutzen Sie Branchen-Standard-Vorlagen (SAV, Suisse Emploi oder Ihr Verband), um den Praktikumsvertrag zu entwerfen – DIY-Muster übersehen oft kantonale Besonderheiten.
- Bei Praktikanten von Universitäten oder Berufsschulen überprüfen Sie, ob Lernvereinbarungen, Fortschrittsberichte oder Betreuer-Freigaben erforderlich sind.
Häufige Fragen
- Darf ich einen Praktikanten kostenlos anstellen, wenn er oder sie Student ist?
- Nein. Das Schweizer Arbeitsrecht behandelt Praktikanten als Arbeitnehmende unabhängig vom Studentenstatus. Sie müssen mindestens den kantonalen Mindestlohn zahlen. Die einzige Ausnahme ist eine sehr kurze (1–2 Tage) unbezahlte Orientierung oder ein Hospitieren, das keine Arbeit ist; alles darüber hinaus ist ein bezahltes Engagement.
- Was passiert, wenn ich vergesse, einen Praktikanten bei der Sozialversicherung anzumelden?
- Der Kanton kontaktiert Sie nach einer Betriebsprüfung oder wenn der Praktikant einen Anspruch geltend macht. Sie schulden Rückzahlungen zuzüglich Verzugszinsen (typisch 10–20 %) und können mit Bussgeldern rechnen. Der Praktikant verliert auch Unfall- und Arbeitslosigkeitsschutz rückwirkend, was Ihr Haftungsrisiko erhöht.
- Kann ich ein kurzes Praktikum in ein Dauerverhältnis umwandeln ohne neuen Vertrag?
- Sie können ein Praktikum in ein Dauerverhältnis umwandeln, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen. Aktualisieren Sie den Vertrag, um das Enddatum zu entfernen und die Stellenbezeichnung oder Aufgaben anzupassen, falls nötig. Beenden Sie formell die Praktikumsphase und starten Sie das Dauerverhältnis, um Streitigkeiten über Probation und Lohnerwartungen zu vermeiden.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.