Homeoffice-Vereinbarung

Eine Homeoffice-Vereinbarung ist eine schriftliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmender, die festlegt, an welchen Tagen und von wo aus von zuhause gearbeitet wird, wer Ausrüstung bezahlt und wie Erreichbarkeit geregelt ist. Schweizer Arbeitgeber sollten eine schriftliche Vereinbarung vor Arbeitsbeginn im Homeoffice abschliessen, um Streitigkeiten über Kosten, Haftung und Arbeitszeit zu vermeiden.

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Die Homeoffice-Vereinbarung ist eine schriftliche Abmachung, die regelt, unter welchen Bedingungen ein Mitarbeitender von zuhause arbeitet: an welchen Tagen, von welchem Ort, wer Ausrüstung bereitstellt, wer für Kosten aufkommt und wie Erreichbarkeit gehandhabt wird.

Das Schweizer Arbeitsrecht schreibt keine Homeoffice-Vereinbarung vor, aber Arbeitsgericht und Bundesamt für Justiz erwarten eine schriftliche Dokumentation. Ohne Vereinbarung haftet der Arbeitgeber für Verletzungen, Sachschäden und Streitigkeiten über Arbeitszeiten im Homeoffice. Die Vereinbarung schützt beide Seiten.

Wann Sie eine Homeoffice-Vereinbarung brauchen

Jede Mitarbeitende, die regelmässig von zuhause arbeitet, braucht eine schriftliche Vereinbarung. Das gilt für Vollzeit-Homeoffice, Hybrid-Modelle (z. B. 3 Tage Büro, 2 Tage zuhause) und befristete Homeoffice-Arbeiten von mehr als wenigen Wochen.

Die Vereinbarung muss vor Arbeitsbeginn im Homeoffice unterzeichnet sein. Falls eine Mitarbeitende bereits ohne Vereinbarung von zuhause arbeitet, erstellen Sie sofort eine – rückwirkend datiert ist möglich, wenn beide unterschreiben. Mündliche Abmachungen sind vor Schweizer Gerichten nicht durchsetzbar.

  • Vollzeit-Homeoffice oder Hybrid-Modelle (ab 2 Tagen pro Woche zuhause)
  • Befristete Homeoffice-Arbeitszeiten über 4 Wochen hinaus
  • Mitarbeitende, die regelmässig bei Kunden oder in Co-Working-Spaces arbeiten
  • Neue Angestellte, die teilweise von zuhause arbeiten werden
  • Bestehende Mitarbeitende, die zu Hybrid- oder Homeoffice-Modellen wechseln
  • Saisonale oder projektbasierte Homeoffice-Arbeiten

Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber

Sie müssen sicherstellen, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz keine Gesundheits- und Sicherheitsrisiken schafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) macht Sie haftbar für Arbeitsunfälle auch zuhause. Geben Sie Ergonomie-Richtlinien vor und dokumentieren Sie, dass die Mitarbeitende einen geeigneten Arbeitsplatz bestätigt hat.

Klären Sie, wer für Internet, Heizung, Strom, Tisch, Stuhl und Computer bezahlt. Schweizer Arbeitgeber zahlen meist Ausrüstung und Software; Mitarbeitende tragen oft Nebenkosten. Steuerbehörden (kantonale Steuerverwaltung) erwarten diese Aufteilung dokumentiert für Steuerabzüge.

  • Nennen Sie, welche Ausrüstung der Arbeitgeber bereitstellt (Laptop, Monitor, Stuhl, Tisch)
  • Sagen Sie, ob der Arbeitgeber Internetkosten erstattet oder einen Zuschuss zahlt (z. B. CHF 50–150 monatlich)
  • Bestätigen Sie Arbeitszeiten und Erreichbarkeitserwartungen (synchron oder asynchron)
  • Dokumentieren Sie Anforderungen an Datensicherheit (VPN-Nutzung, Verschlüsselung, kein öffentliches WLAN)
  • Verpflichten Sie die Mitarbeitende, Verletzungen zuhause sofort zu melden
  • Fügen Sie eine Klausel ein, die es Ihnen erlaubt, die Vereinbarung mit angemessener Frist (meist 1–4 Wochen) zu beenden

Der häufigste Fehler

Viele Arbeitgeber klären nicht, wer Internet und Nebenkosten bezahlt, oder lassen es unklar. Das führt zu Erstattungsstreitigkeiten und Steuerproblemen. Seien Sie präzise: «Arbeitgeber zahlt Laptop, Monitor und CHF 100/Monat Internetzuschuss; Mitarbeitende zahlt Heizung und Strom.»

Ein zweiter häufiger Fehler: Die Mitarbeitende hat schriftlich nicht bestätigt, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz Gesundheits- und Sicherheitsstandards erfüllt. Bei einem Unfall ohne schriftlichen Nachweis ist die Haftung des Arbeitgebers schwerer zu verteidigen. Fragen Sie die Mitarbeitende immer schriftlich, ob der Arbeitsplatz geeignet ist.

  • Unklare Kostenaufteilung («Arbeitgeber trägt Kosten») ohne Auflistung
  • Keine schriftliche Bestätigung der Mitarbeitenden, dass der Arbeitsplatz geeignet ist
  • Fehlende Datenschutz- oder Vertraulichkeitsklauseln
  • Kein klares Start- oder Enddatum für die Homeoffice-Regelung
  • Keine Regelung, was passiert, wenn die Mitarbeitende die Vereinbarung verletzt
  • Keine separate Kündigungsmöglichkeit für die Homeoffice-Vereinbarung vom Arbeitsvertrag

Häufige Fragen

Brauche ich eine separate Homeoffice-Vereinbarung oder kann sie Teil des Arbeitsvertrags sein?
Beides ist rechtlich zulässig. Ein separates Zusatzblatt ist sauberer und leichter zu aktualisieren, wenn sich die Bedingungen ändern. Falls es Teil des Hauptvertrags ist, muss es klar und spezifisch sein. Schweizer Arbeitsgerichte erwarten schriftlich dokumentierte Homeoffice-Bedingungen; die Form ist weniger wichtig als die Klarheit.
Was passiert, wenn sich eine Mitarbeitende zuhause während der Arbeitszeit verletzt?
Die Unfallversicherung (SUVA oder Ersatzkasse) deckt typischerweise arbeitsbedingte Verletzungen zuhause, sofern die Mitarbeitende Arbeitstätigkeiten ausführte. Sie müssen den Unfall dem Versicherer melden. Eine unterzeichnete Vereinbarung, die die Homeoffice-Regelung und Sicherheitsbestätigung dokumentiert, stärkt Ihre Position gegenüber dem Versicherer.
Kann ich die Homeoffice-Vereinbarung beenden, ohne das Arbeitsverhältnis zu kündigen?
Ja, falls Ihre Vereinbarung eine Kündigungsklausel enthält. Typisch können Sie Homeoffice-Regelungen mit 1–4 Wochen Frist beenden und die Rückkehr ins Büro verlangen. Ein Anwalt sollte Ihre Klausel prüfen, ob sie lokale Arbeitskonventionen (kantonal unterschiedlich) einhält.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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