Probezeit-Klausel im Schweizer Arbeitsvertrag
Die Probezeit ermöglicht beiden Parteien, die Eignung zu prüfen. Schweizer Recht erlaubt bis zu 3 Monate Probezeit; manche Gesamtarbeitsverträge (GAV) erlauben bis 6 Monate. Beide Seiten können mit 7 Tagen Kündigungsfrist kündigen. Eine klare Klausel vermeidet Unstimmigkeiten über Kündigungsfristen und Entschädigungsansprüche.
Die Probezeit ist eine gegenseitige Testphase zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitgeber prüft Leistung und Kulturpassung; der Arbeitnehmer bestätigt, dass die Rolle seinen Erwartungen entspricht. Das Schweizer Recht behandelt die Probezeit als Teil des Vertrags, nicht als separate Vereinbarung.
Entscheidend in der Klausel: zulässige Dauer, Kündigungsfristen während der Probezeit und ob Lohn, Leistungen oder Entschädigungen gelten. Diese Details verhindern kostspielige Missverständnisse, wenn eine Partei die Beziehung früh beenden möchte.
Was das Schweizer Recht zur Probezeit erlaubt
Das Schweizer Obligationenrecht (OR Artikel 335c) erlaubt Probezeiten bis zu 3 Monaten für die meisten Arbeitsverhältnisse. Manche Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf kantonaler Ebene oder in Ihrer Branche verlängern dies auf 6 Monate—prüfen Sie dies vor der Formulierung.
Die Probezeit kann nicht nachträglich verlängert werden, es sei denn, der ursprüngliche Vertrag sieht dies von Anfang an vor. Nach Ende der Probezeit gilt die Standardkündigungsfrist (normalerweise 1 Monat oder per GAV). Beide Parteien haben während der Probezeit gleiche Kündigungsrechte.
- Maximale Dauer ist 3 Monate; GAV oder Branchenvorschriften können 6 Monate erlauben.
- Kündigungsfrist während Probezeit ist typischerweise 7 Tage per Gesetz; nie weniger.
- Probezeit kann nur verlängert werden, wenn der ursprüngliche Vertrag dies vorsieht.
- Der Arbeitnehmer behält Lohn und Pensum während der Probezeit.
- Kündigung während Probezeit erfordert keinen 'Grund', muss aber die Kündigungsfrist beachten.
- Arbeitszeugnis-Regeln gelten auch, wenn die Probezeit das Verhältnis beendet.
Was eine klare Probezeit-Klausel enthalten sollte
Eine gute Klausel nennt die Dauer (z. B. 'Die Probezeit beträgt 3 Monate ab Einstellungsdatum'), bestätigt die Kündigungsfrist (z. B. '7 Tage Kündigungsfrist von beiden Seiten') und klärt, ob die Probezeit Pensum-Änderungen umfasst. Lassen Sie keine dieser Angaben leer.
Geben Sie an, ob der Arbeitnehmer Lohn statt Kündigung erhält, wenn er vor 7 Tagen entlassen wird, und ob Krankheit oder Urlaub die Probezeit verlängern. Hier entstehen häufig Streitigkeiten.
- Legen Sie das genaue Start- und Enddatum oder die Zählweise fest (z. B. 'ab Einstellungsdatum').
- Bestätigen Sie die 7-Tage-Kündigungsfrist oder verweisen Sie auf den GAV, falls abweichend.
- Klären Sie, ob die Probezeit für Teil-Pensum (z. B. 60%) oder Vollzeitäquivalent gilt.
- Geben Sie an, ob Krankheit, Unfall oder Urlaub die Probezeit verlängern (selten; meist nicht).
- Bestätigen Sie, dass Volllohn und Leistungen während Probezeit gelten (kein 'Probezeit-Rabatt' ist durchsetzbar).
- Vermerken Sie, ob ein Arbeitszeugnis ausgegeben wird, wenn die Probezeit das Verhältnis beendet.
Häufige Fehler, die zu Streitigkeiten führen
Arbeitgeber nehmen oft an, sie könnten die Probezeit ohne Ankündigung beenden. Schweizer Recht erfordert 7 Tage Kündigungsfrist auch während der Probezeit—mündliche Kündigung oder sofortige Entlassung ist nicht gültig, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt zu. Dieser Fehler hat zu Wiedereinstellungsfällen geführt.
Ein zweiter häufiger Fehler: Die Kündigungsfrist überhaupt nicht im Vertrag anzugeben. Gerichte wenden dann die 7-Tage-Standardfrist an, die möglicherweise nicht Ihrer Absicht entspricht. Stille erzeugt auch Verwirrung darüber, ob Teil-Zeit-Probezeiten Kalendertage oder Arbeitstage zählen.
- Probezeit ohne schriftliche Mitteilung oder mit weniger als 7 Tagen beenden—Gerichte können Wiedereinstellung oder Schadensersatz anordnen.
- Kündigungsfrist ganz weglassen und auf gesetzliche Standards verlassen, die möglicherweise nicht passen.
- Annehmen, dass unbezahlter Urlaub oder Krankheit die Probezeit automatisch verlängern—klären Sie dies im Voraus.
- Eine Probezeit-Klausel verwenden, die dem GAV oder den Kantons-Regeln widerspricht.
- Kein Arbeitszeugnis ausstellen, wenn die Probezeit endet—rechtliches Risiko und Arbeitnehmer-Beschwerde.
- Probezeit mittels Vertrag verlängern, ohne dass explizite Sprache von Anfang an vorhanden ist—Schweizer Gerichte lehnen dies ab.
Häufige Fragen
- Kann ich eine Probezeit länger als 3 Monate setzen, ohne einen GAV?
- Nein. Schweizer Recht begrenzt die Probezeit auf 3 Monate, es sei denn, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Ihrer Branche oder Ihrem Kanton erlaubt 6 Monate. Prüfen Sie Ihren Branchen-GAV vor der Formulierung. Wenn Sie ohne GAV-Deckung länger vertragen, lehnen Gerichte dies ab und bestehen auf 3 Monaten.
- Was ist, wenn ich jemanden während der Probezeit kündige, aber 7 Tage Kündigungsfrist vergesse?
- Die Kündigung ist ungültig. Der Arbeitnehmer kann Wiedereinstellung oder Schadensersatz fordern. Senden Sie immer schriftliche Kündigung und zählen Sie 7 Kalendertage mindestens. Selbst wenn der Arbeitnehmer sofort geht, schützt die Frist Sie rechtlich. Verwenden Sie ein Template oder ein Einschreiben.
- Wenn jemand während der Probezeit krank ist, verlängert sich die Probezeit?
- Nur wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Die meisten Schweizer Arbeitsverträge verlängern die Probezeit nicht wegen Krankheit oder Unfall. Falls Unsicherheit hier besteht, aktualisieren Sie Ihr Template und schreiben Sie deutlich: 'Krankheit oder Unfall während Probezeit verlängert die Frist nicht.' Dies gibt beiden Parteien Sicherheit.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.