Praktikumsvertrag-Vorlage für Schweizer Arbeitgeber

Ein Schweizer Praktikumsvertrag ist ein Arbeitsvertrag nach Obligationenrecht (OR), nicht eine spezielle Rechtsform. Er muss schriftlich festhalten: Dauer, wöchentliches Pensum, Entlohnung (falls vorhanden), Versicherungsdeckung und Kündigungsregeln. Kantonale Mindestvorgaben und kollektive Arbeitsverträge (GAV) können zusätzliche Anforderungen setzen. Ein klarer, schriftlicher Vertrag verhindert Missverständnisse über Erwartungen und Rechtspflichten.

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Praktikanten sind in der Schweiz Arbeitnehmer unter dem Obligationenrecht (OR). Es gibt keine separate rechtliche Kategorie und keine Ausnahmen vom Arbeitsrecht. Ihr Vertrag muss schriftlich, spezifisch und konform mit kantonalen Vorschriften sein.

Der grösste Fehler ist, ein Praktikum informell zu behandeln oder anzunehmen, der Praktikant kenne die Regeln bereits. Disputes entstehen, wenn Dauer, Lohn, Arbeitszeit und Versicherungspflichten unklar sind. Eine gute Vorlage schützt beide Seiten.

Dauer und Startdatum

Geben Sie das genaue Start- und Enddatum an. Praktika dauern typischerweise 3–12 Monate, kürzere oder längere Zeiträume sind möglich. Der Vertrag muss schriftlich vorliegen, bevor die Tätigkeit beginnt. Eine spätere Verlängerung muss schriftlich dokumentiert werden.

Das Schweizer Recht setzt keine Mindest- oder Höchstdauer fest, aber Klarheit verhindert Konflikte. Ist das Praktikum unbefristet, empfiehlt sich eine Probefrist—bis zu 14 Tage sind üblich. Jede Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden.

  • Verwenden Sie Kalenderdaten, keine relativen Angaben wie 'nächsten Montag'
  • Klären Sie, ob das Praktikum befristet oder erneuerbar ist
  • Notieren Sie etwaige Probefristen und Bedingungen für eine Fortsetzung
  • Bestätigen Sie, dass der Vertrag nach Unterzeichnung bindend ist
  • Für Lehren (Apprenticeships) verwenden Sie eine separate OR-Vertragsform
  • Erfassen Sie Namen, Geburtsdatum und Adresse des Praktikanten vollständig

Arbeitszeit und Pensum

Definieren Sie das wöchentliche Pensum als Prozentsatz (z.B. 100%, 80%) oder in absoluten Stunden (z.B. 40 Std./Woche). Praktikanten sind Arbeitnehmer, daher gelten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten: 45 Stunden in den meisten Kantonen, oder wie im kantonalen Recht oder anwendbaren GAV geregelt.

Stunden über dem Maximum müssen als Überzeit bezahlt, als Freizeit gewährt oder verboten werden. Teilzeit-Praktika (50–80% Pensum) sind häufig für Studierende. Legen Sie fest, ob die Arbeit Vollzeit vor Ort, hybrid oder remote erfolgt, und bestätigen Sie die Verbindlichkeit.

  • Geben Sie das Pensum als Prozentsatz (100%, 80%, 50%) oder feste Stundenzahl pro Woche an
  • Nennen Sie tägliche Start- und Endzeiten sowie flexible oder Kernarbeitszeiten
  • Erläutern Sie, wie Überzeit behandelt wird: Bezahlung, Zeitausgleich oder nicht gestattet
  • Definieren Sie, ob Ferien oder Abwesenheiten das Pensum proportional reduzieren
  • Klären Sie den Arbeitsort: Büro, Homeoffice oder gemischte Regelung
  • Verweisen Sie auf anwendbare GAV in Ihrer Branche und Ihrem Kanton

Entlohnung, Versicherung und Steuern

Praktika können unbezahlt oder bezahlt sein—beides ist legal, wenn schriftlich festgehalten. Bei Entlohnung nennen Sie den Monats- oder Stundenlohn in CHF und die Zahlungsfrequenz. Auch unbezahlte Praktikanten müssen obligatorisch versichert sein: AHV/AVS, ALV/AC und Unfallversicherung. Sie zahlen Ihren Anteil; der Praktikant seinen über Lohnabzug.

Sie müssen den Praktikanten beim kantonalen RAV/ORP registrieren, falls erforderlich. Prüfen Sie, ob Quellensteuer auf das Einkommen anfällt. Bei Schweizer Wohnort meist ja. Klären Sie, wer die Berufsunfallversicherung (BUV) bezahlt, schriftlich im Vertrag.

  • Geben Sie an, ob das Praktikum unbezahlt ist, oder nennen Sie einen CHF-Betrag pro Stunde oder Monat
  • Bestätigen Sie Zahlungsrhythmus: monatlich, vierzehntäglich oder anders
  • Erklären Sie, dass AHV/AVS- und ALV/AC-Beiträge Pflicht sind und zwischen Arbeitgeber und Praktikant aufgeteilt werden
  • Teilen Sie mit, dass Quellensteuer einbehalten wird, falls der Praktikant Resident ist
  • Spezifizieren Sie, wer Berufsunfallversicherung zahlt (in aller Regel der Arbeitgeber)
  • Bestätigen Sie, ob der Praktikant 13. Monatslohn oder Bonus erhält—selten und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung

Häufige Fragen

Muss ich einen Praktikanten in der Schweiz bezahlen?
Nein. Schweizer Recht erlaubt unbezahlte Praktika, wenn schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart. Allerdings müssen alle Praktikanten obligatorisch versichert sein (AHV/AVS, ALV/AC), und Sie zahlen Ihren Arbeitgeberanteil. Viele Schweizer Arbeitgeber zahlen einen Token-Betrag (z.B. CHF 500–1500/Monat), um Kosten für den Praktikanten zu reduzieren.
Was passiert, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe?
Schweizer Recht vermutet ein Arbeitsverhältnis, wenn der Praktikant unter Ihrer Leitung tätig ist. Ohne schriftlichen Vertrag entstehen Disputes über Dauer, Lohn, Arbeitszeit und Pflichten. Die Beweislast liegt bei Ihnen. Verwenden Sie immer einen schriftlichen Vertrag, bevor der Praktikant anfängt.
Kann ich ein Praktikum vorzeitig beenden?
Ja, sofern der Vertrag dies erlaubt oder Schweizer Recht dies vorsieht. Bei befristeten Verträgen ist vorzeitige Beendigung selten—nur bei Fehlverhalten. Bei unbefristeten Praktika mit Probefrist (bis 14 Tage) können beide Parteien während der Probezeit ohne Frist kündigen. Danach gelten Standard-Kündigungsfristen (z.B. 7 Tage oder gemäss Vertrag / GAV). Prüfen Sie kantonale Regeln.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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