Provision (Provisionsverguetung)
Provision ist variable Verguetung, die Mitarbeitende beim Erreichen definierter Verkaufs- oder Leistungsziele verdienen – haeuufig bei Verkaeuufern, Maklern und Agenten. Sie ergaenzt oder ersetzt das Grundgehalt. Schweizer Arbeitgeber muessen die Berechnungsformel, Leistungskriterien und Zahlungsbedingungen schriftlich im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement festhalten.
Provision ist eine variabel verguetete Leistung oder Abgeltung fuer das Erreichen messbarer Ergebnisse, in der Regel Verkaufsziele oder Kundengewinnung. Sie wird typischerweise als Prozentsatz des generierten Umsatzes, des Geschaeftswertes oder eines fixen Betrags pro abgeschlossenem Geschaeft berechnet.
Provision ist in Schweizer Vertriebsabteilungen, Versicherungsmakler, Immobilien und kundenorientierten Beratungsrolle weit verbreitet. Die Zahlung erfolgt je nach Geschaeftsmodell und Vertragsvereinbarung monatlich, quartalsweise oder bei Projektabschluss.
Wann Provisionen relevant werden
Provisionen entstehen, wenn Sie jemanden fuer eine Rolle einstellen, bei der Output – nicht nur Arbeitszeit – die Verguetung antreibt. Dies gilt fuer Verkaeuufer bei Umsatzprovisionen, Makler fuer Provisionen pro Vertrag oder Berater mit Meilenstein-Zahlungen.
Sie sind auch relevant, wenn Sie diskretionaere Bonusse an explizite Ziele koppeln (z.B. 'CHF 500 pro neuem Unternehmenskunde'). Je klarer Ihre Leistungskriterien, desto weniger Konflikte entstehen spaeter.
- Verkaeuufe mit Umsatzprovisionen
- Makler- und Agenturenrollen (Immobilien, Versicherung, Personalverleih)
- Projektbasierte oder Meilenstein-Verguetung
- Hybridvertraege mit Grundgehalt + Provision
- Geschaeftsentwicklungs- und Verkaeuufspositionen
- Technische oder Managementrollen mit Leistungsbonus
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Schweizer Recht (insbesondere das OR) verlangt, dass Provisionsbedingungen schriftlich dokumentiert werden – entweder im Arbeitsvertrag oder in einem Betriebsreglement. Vage Versprechungen wie 'gute Leistung wird belohnt' sind nicht durchsetzbar.
Sie muessen die Berechnungsmethode, die Leistungskennzahl (Umsatz, Anzahl Vertraege, Marge %), Zahlungsfrequenz und Bedingungen angeben, unter denen die Provision entfaellt (z.B. wenn der Mitarbeitende kuendigt). Die Formel muss mathematisch nachvollziehbar sein, damit der Mitarbeitende seine Zahlung pruefen kann.
- Provisionsformel schriftlich vor Stellenantritt festhalten
- Definieren, was als 'erreichtes Ziel' gilt (Umsatz, Einheiten, Vertraege)
- Klaeung, wann Provision verdient wird (Unterschrift, Lieferung, Zahlung)
- Verfall-Bedingungen dokumentieren (z.B. Kunde kuendigt, Mitarbeitender kuendigt)
- Zahlungsfrequenz und -methode festlegen (monatlich, quartalsweise, jaehrlich)
- Alle geleisteten Provisionen nach Mitarbeitender und Periode dokumentieren
Der haeufigste Fehler
Der groesste Fehler ist, Provisionsbedingungen muendlich oder unklar zu lassen. Ein Arbeitgeber sagt 'Du verdienst 5% der Geschaefte, die Du abschliesst', gibt aber nie an: 5% von was (Bruttoumsatz? Marge? Rechnungswert?)? Zahlbar wann (Unterschrift? Geldzugang? Nach 30 Tagen?)?
Ohne schriftliche Klarheit legen Schweizer Gerichte Unklarheiten typischerweise zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. Bei Streit koennen Sie Provisionen schulden, die Sie als bedingt ansahen. Dokumentieren Sie alles schriftlich, um kostspielige Prozesse zu vermeiden.
- Muendliche Vereinbarung fuer bindend halten – ohne Beweis nicht durchsetzbar
- Genaue Berechnung nicht angeben (% des Umsatzes? Festbetrag pro Deal?)
- Nicht ansprechen, was passiert, wenn Geschaeft faellt oder Kunde kuendigt
- Provisionsbedingungen im Laufe des Jahres ohne schriftliche Zustimmung aendern
- Provision mit Gehalt vermischen, sodass unklar ist, was variabel ist
- Provision zurueckhalten, um Leistung anzureizen oder Kuendigungen zu bestrafen
Häufige Fragen
- Muss ich Provision zahlen, wenn der Kunde nach dem Ausscheiden des Mitarbeitenden kuendigt?
- Dies haengt ganz von Ihren schriftlichen Vertragsbedingungen ab. Wenn Sie 'Provision verdient bei Vertragsunterzeichnung' angegeben haben, schuldigen Sie sie wahrscheinlich. Wenn Sie 'verdient nur, wenn Kunde bezahlt' sagten, moeglicherweise nicht. Schweizer Recht sieht keine Standardregel vor; die schriftlichen Bedingungen gelten. Konsultieren Sie einen Anwalt.
- Kann ich Provision vom Gehalt abziehen oder als Strafmassnahme zurueckhalten?
- Nein. Provision, einmal unter Ihren Bedingungen verdient, ist Lohn und durch Schweizer Arbeitsrecht geschuetzt. Sie koennen sie weigern zu zahlen, wenn die Bedingung (z.B. Umsatzziel) nicht erfuellt wurde, aber Sie koennen Bedingungen nicht rueckwirkend aendern oder Provision als Disziplinierungsmittel nutzen.
- Schuldige ich Provision, wenn der Mitarbeitende entlassen wird?
- Wieder entscheiden Ihre schriftlichen Bedingungen. Ist Entlassung aus wichtigem Grund und sagt Ihr Vertrag 'Provision verfaellt bei Beendigung aus wichtigem Grund', moeglicherweise nicht. Wird der Mitarbeitende ohne wichtigen Grund entlassen, halten Schweizer Gerichte typischerweise, dass verdiente Provision faellig bleibt. Konsultieren Sie einen Anwalt vor der Entlassung.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.