Vorlage: Mitarbeiter um Kandidatenempfehlungen bitten
Eine kurze, prägnante E-Mail an Ihr Team, um qualifizierte Kandidaten für eine offene Stelle zu empfehlen. Nennen Sie Jobtitel, Pensum, Standort und ggf. Empfehlungsboni. Ihre Mitarbeiter kennen Ihre Kultur besser als jedes Jobportal – nutzen Sie diesen Vorteil.
Ihre Mitarbeiter wissen, was für Erfolg in Ihrem Unternehmen nötig ist. Eine Empfehlung von einem aktuellen Mitarbeiter signalisiert oft Kulturpassung und spart Wochen Screening. Diese Vorlage startet das Gespräch ohne Druck.
Passen Sie Jobtitel, Pensum und Standort an. Falls Sie einen Bonus zahlen, nennen Sie diesen klar. Ein kurzes, persönliches Schreiben wirkt besser als eine generische Massenmail.
Die Nachricht
Liebes Team, wir suchen einen/eine [Jobtitel] mit [X]% Pensum in [Kanton/Stadt]. Falls Ihr jemanden kennt, der/die passt, freuen wir uns über einen Hinweis.
Sendet uns einfach Namen und Kontakt, plus eine kurze Notiz, warum die Person gut ins Team passt. Wir kümmern uns um den Rest.
- Maximal 2–3 Sätze; längere E-Mails werden überflogen.
- Pensum und Ort präzise nennen; Vaguheit entmutigt Empfehlungen.
- Falls es einen Bonus gibt (z. B. CHF 500–1000), deutlich angeben.
- Frist setzen, wenn dringend: 'Empfehlungen bis [Datum]'.
- Link zur Stellenausschreibung oder Rollenbeschreibung einbinden.
- Kontaktperson klar benennen: Name, E-Mail, optional Anonymitätsoption.
Was Sie vermeiden sollten
Empfehlungen nicht freiwillig, aber pflicht-ähnlich wirken lassen. Begeisterung lässt sich nicht erzwingen. Vermeiden Sie: 'Bitte nennt mir bis Freitag drei Kandidaten' oder 'Wir erwarten euren Input.'
Fragen Sie nicht nach Kandidaten, die Sie gar nicht wirklich rekrutieren. Ist das Hiring nicht real, verlieren Sie schnell Glaubwürdigkeit.
- Nicht konkrete Personen nennen, die das Team 'kennen sollte'; wirkt wie eine Anforderungsliste.
- Keinen Bonus versprechen, ohne Budget und interne Policy zu checken.
- Nicht um Daten bitten, die illegal sind (Strafregister, Gesundheit, Familienstand).
- Nicht die gleiche Mail an alle verschicken; ein kurzer Hinweis auf die spezifische Abteilung wirkt persönlicher.
- Nicht monatelang warten mit Feedback; teilt dem Empfehler die Outcome innerhalb von zwei Wochen mit.
Muster-Text (kopieren und anpassen)
Hallo [Team/alle], wir suchen einen/eine [Jobtitel] mit [X]% Pensum in [Stadt]. [Optional: Wir zahlen CHF [Betrag], falls die Empfehlung zu einer Einstellung führt.] Falls Ihr jemanden kennt, sendet mir Namen, E-Mail und eine kurze Begründung. Danke—[Ihr Name].
Für einen formelleren Ansatz: kurze Rollenbeschreibung beifügen (Aufgaben, Skills, Team) und Empfehlungen über ein Formular oder zentrale Kontaktperson sammeln.
- Betreff-Optionen: 'Wir stellen ein – kennt ihr jemanden?' (höhere Quote als 'Empfehlungsgelegenheit').
- Zeitpunkt: Dienstag–Donnerstag morgens; Freitags-Mails gehen unter.
- Formular: max. drei Felder (Name, Kontakt, Begründung).
- Bei Remote oder Pensum-Flexibilität: explizit erwähnen.
- Team und Reporting-Linie nennen für Kontext.
- Mehrere Rollen? Separat auflisten, um Verwechslung zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Sollte ich einen Empfehlungs-Bonus zahlen?
- Abhängig von Hiring-Volumen und Budget. Bei KMU sind CHF 500–1500 üblich, auszahlt nach bestandener Probezeit (meist 3 Monate). Accounting und Arbeitsverträge checken. Ein Bonus ist nicht pflicht, erhöht aber die Beteiligung. Schreiben Sie die Referral-Policy auf, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Was, wenn ein Mitarbeiter jemand Ungeeignetes empfiehlt?
- Trotzdem danken und ehrlich Feedback geben – innerhalb einer Woche. 'Danke für die Empfehlung. Diesmal passte die Erfahrung leider nicht.' Nicht die Person selbst kritisieren. Mitarbeiter verstehen, dass nicht jede Vermittlung passt.
- Gibt es in der Schweiz rechtliche Probleme mit Mitarbeiter-Empfehlungen?
- Nein, wenn alle Empfehlungen gleich behandelt und keine geschützten Merkmale diskriminiert werden (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion). Eine Empfehlung ist nur eine zusätzliche Recruiting-Quelle. Sie führen gleiche Interviews und Checks durch. Im Zweifelsfall: Arbeitsrechtler fragen.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.