Vorlage: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein obligatorisches Schweizer Dokument, das Sie innert 7 Tagen nach Anfrage oder Kündigung ausstellen müssen. Diese Vorlage enthält Anstellungsdaten, Tätigkeit, Leistung, Verhalten und Austrittsgrund – konform mit Schweizer Recht und kantonalen Gepflogenheiten.
Das Schweizer Arbeitsrecht verpflichtet Sie, jedem Arbeitnehmenden auf Anfrage oder bei Austritt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Das Zeugnis muss sachlich korrekt, fair und zeitnah (innert 7 Tagen) sein.
Diese Vorlage deckt Anstellungsfakten, Tätigkeit, Verantwortung, Leistung, Verhalten und Austrittgrund ab. Passen Sie Daten, Pensum und kantonale Besonderheiten an. Bei Streitigkeiten über die Formulierung ziehen Sie einen Anwalt bei.
Anstellungsdaten und Tätigkeit
Halten Sie das exakte Anstellungsdatum, die Jobbezeichnung, das Pensum in Prozent und die Hauptverantwortungen fest. Nennen Sie alle Positionswechsel. Dieser Abschnitt ist rein faktisch und muss präzise sein.
Erwähnen Sie einen anwendbaren GAV (Gesamtarbeitsvertrag). Geben Sie das Salär oder die monatliche/jährliche CHF an, falls in Ihrem Kanton üblich. Übertreiben Sie Aufgaben nicht und lassen Sie keine wesentlichen Fakten weg.
- Anstellungszeit: [dd.mm.yyyy] bis [dd.mm.yyyy]
- Stelle: [Jobtitel], [X]% Pensum
- Vorgesetzte: [Name/Abteilung]
- Hauptaufgaben: [3–4 zentrale Tätigkeiten]
- Salär: CHF [Betrag] monatlich / jährlich
- GAV oder Spezialbestimmungen: [Falls relevant, Name angeben]
Leistung und Verhalten
Beurteilen Sie Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Regelbefolnung in sachlicher Sprache. Vermeiden Sie Subjektives; nutzen Sie konkrete Beispiele oder Messgrössen. Positive und kritische Punkte müssen fair abgewogen sein.
War die Leistung hervorragend, sagen Sie es. Gab es Mängel (Absenzen, Verhaltensauffälligkeiten, verpasste Ziele), formulieren Sie diese klar und objektiv. Der Ton muss der Realität entsprechen; Übertreibung oder Untertreibung schädigt dem Arbeitnehmenden oder setzt Sie Anfechtungen aus.
- Arbeitsqualität: [z.B. 'zuverlässig', 'pünktliche Abschlüsse', 'bedurfte Aufsicht']
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit: [Konkrete Beispiele]
- Einhaltung von Regeln und Sicherheit: [z.B. 'vorbildlich', 'keine Beanstandungen', 'leichte Verwarnungen']
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen: [Sachliche Ausdrucksweise]
- Absenzen: [Falls erheblich: Anzahl Krankheitstage, unentschuldigte Absenzen]
- Besondere Kompetenzen oder Zertifikate: [Wenn rollenrelevant]
Austritt und Schlussbemerkungen
Nennen Sie den Austrittgrund: Kündigung durch Arbeitnehmenden, Kündigung durch Arbeitgeber (Kündigungsfrist eingehalten), gegenseitige Auflösung oder Ende des befristeten Vertrags. Bleiben Sie sachlich; kommentieren oder spekulieren Sie nicht.
Fügen Sie einen standardisierten Schlusssatz hinzu: 'Wir wünschen [Name] viel Erfolg in der beruflichen Zukunft' oder Ähnliches. Verzichten Sie auf Bedingungen, Referenzen oder Vertraulichkeitsanforderungen – diese sind in der Schweizer Praxis nicht üblich und können rechtliche Fragen aufwerfen.
- Austrittgrund: [Kündigung durch Arbeitnehmenden / Arbeitgeber / gegenseitige Auflösung / Ende befristeter Vertrag]
- Kündigungsfrist: [Eingehalten / Verzicht vereinbart]
- Lohnabrechnung: [Falls relevant: 13. Monatslohn, Ferienausgleich, Quellensteuerstatus]
- Material/Ausrüstung: [Falls erheblich: Bestätigung der Rückgabe]
- Schlusssatz: 'Wir wünschen [Name] viel Erfolg in der beruflichen Zukunft.'
- Datum und Unterschrift: [Ihr Name, Titel, Firmenstempel]
Häufige Fragen
- Welche Frist gilt für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses?
- Sie müssen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis innert 7 Tagen nach schriftlicher Anfrage oder beim Austritt aushändigen. Das Schweizer Recht (Obligationenrecht) behandelt dies als Rechtspflicht. Verzögerung oder Verweigerung kann zu Schadensersatzforderungen führen.
- Kann ich ein Arbeitszeugnis verweigern?
- Nein. Das Schweizer Arbeitsrecht gibt jedem Arbeitnehmenden das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis auf Anfrage oder Austritt. Sie können es nicht an Bedingungen (Konkurrenzverbot etc.) knüpfen. Sie können aber auf sachliche und faire Inhalte begrenzen.
- Soll ich Salär und Pensum ins Arbeitszeugnis schreiben?
- Die Praxis unterscheidet sich kantonal. In den meisten Kantonen (Zürich, Bern u.a.) sind Salär und Pensum üblich und werden erwartet, da sie objektive Fakten sind. Prüfen Sie regionale Gepflogenheiten oder Ihren branchenbezogenen GAV.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.