Arbeitszeugnis einfach – Vorlagenschreiben
Ein einfaches Arbeitszeugnis bestätigt Anstellung, Dauer, Funktion und Pensum – ohne Bewertung von Verhalten oder Fähigkeit. Schweizer Arbeitgeber stellen solche Zeugnisse bei Austritt, für Banken oder Visumanträge aus. Diese Vorlage ausfüllen, Angaben anpassen, unterzeichnen.
Ein einfaches Arbeitszeugnis ist eine sachliche Bestätigung: Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Funktion, Pensum und Vertragsnorm. Es enthält keine Bewertung. Anders als ein qualifiziertes Zeugnis macht es keine Aussage zu Verhalten oder Fähigkeit.
Schweizer Recht verpflichtet Sie nicht zur Ausstellung, sofern nicht Arbeitsvertrag oder GAV (Gesamtarbeitsvertrag) dies vorsehen. Es ist jedoch gute Praxis und kostenlos. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Anforderung; Sie sollten es innert angemessener Frist ausstellen.
Wann Sie diese Vorlage nutzen
Nutzen Sie diese Vorlage, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet und eine sachliche Bestätigung verlangt. Typische Gründe: Bankkredit, Mietkaution, Visum oder Aufenthaltserlaubnis, Einkommensnachweis.
Dies ist kein Referenzzeugnis. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis gemäss Vertrag oder GAV, nutzen Sie stattdessen den formalen Prozess und berücksichtigen Sie Verhalten und Leistung.
- Mitarbeitaustritt
- Bank- oder Vermietanfrage
- Visum/Aufenthaltserlaubnis
- Einkommensnachweis
- Kredit- oder Mietantrag
- Keine Leistungsbewertung enthalten
Ausfüllanleitung
Ersetzen Sie [NAME], [EINTRITTSDATUM], [AUSTRITTSDATUM], [FUNKTION], [PENSUM %], [LOHN] mit Fakten aus Vertrag und Lohnabrechnung. Verwenden Sie CHF und Pensum als Prozentsatz (z. B. 100%, 75%).
Falls der Mitarbeiter noch angestellt ist, schreiben Sie 'bis heute' oder lassen Sie das Austrittsdatum weg. Unterzeichnen Sie als Bevollmächtigter (meist Gründer oder Geschäftsführer). Datieren Sie das Schreiben.
- Vollständiger Name und Geburtsdatum falls vorhanden
- Pensum als Prozentsatz der Vollzeit (z. B. 60%)
- Lohn in CHF; Brutto oder Netto angeben
- Vertragsform nennen (unbefristet, befristet, Lehre)
- Unterzeichnen und datieren; Firmenstempel falls üblich
- Kopie im Personalakt aufbewahren (Datenschutz)
Rechtliche und praktische Hinweise
Ein einfaches Arbeitszeugnis ist sachlich und unterliegt nicht den 'geheimen Codes', die für qualifizierte Referenzen gelten. Bleiben Sie dennoch präzise: Fehler oder Auslassungen können zu Haftung führen.
Geben Sie dem Mitarbeiter das Original oder eine beglaubigte Kopie. Er kann es jederzeit während oder nach dem Dienstverhältnis verlangen. Es gibt keine gesetzliche Frist, aber die Ausstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen ist üblich. Befragen Sie Ihr Kantonales Arbeitsamt oder einen Anwalt bei Zweifeln.
- Keine Geheimsprache oder versteckte Kritik
- Nur Fakten: Daten, Funktion, Pensum, Lohn
- Keine Aussage zu Leistung oder Verhalten
- Ausstellung innert wenigen Werktagen bei Anforderung
- Mitarbeiter kann es Banken, Vermietern, Behörden vorlegen
- Kopie im Personalakt mind. 5 Jahre aufbewahren (Aufbewahrung)
Häufige Fragen
- Bin ich rechtlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen?
- Nicht automatisch, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer GAV (Gesamtarbeitsvertrag) sehen dies vor. Sie müssen eines ausstellen, wenn der Mitarbeiter es verlangt. Dies gilt als berechtigte Forderung im Schweizer Arbeitsrecht. Befragen Sie Ihr Arbeitsamt oder einen Anwalt, falls der Vertrag hierzu nicht aussagt.
- Was ist der Unterschied zwischen einfachem Zeugnis und qualifiziertem Arbeitszeugnis?
- Ein einfaches Zeugnis ist sachlich: Daten, Funktion, Pensum, Vertragsnorm. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wertet Verhalten und Leistung. Verlangt der Mitarbeiter oder der Vertrag ein qualifiziertes Zeugnis, nutzen Sie eine andere Vorlage oder einen Anwalt.
- Kann der Mitarbeiter Änderungen nach Ausstellung verlangen?
- Wenn Fakten falsch sind (Datum, Funktion, Lohn), ja – er kann Berichtigung verlangen und Sie sollten eine korrigierte Version ausstellen. Objekt er sich zu Ton oder Auslassungen, und das Zeugnis ist sachlich, müssen Sie es nicht ändern. Bei Streit kann ein Anwalt die Situation klären.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.