Probearbeit
Probearbeit ist ein unbezahlter Arbeitstag oder zwei Halbtage, in dem ein Kandidat die Arbeit tatsächlich ausübt, bevor Sie ihn einstellen. Sie ist häufig in handwerklichen Berufen, Gastgewerbe und Pflege üblich. Sie müssen Unfallversicherung abdecken und Arbeitszeitgesetze einhalten. Jeder Kanton hat leicht unterschiedliche Regeln; dauert die Probearbeit zu lange, wird sie zur anrechenbaren Beschäftigung mit Lohnanspruch.
Probearbeit lässt Sie beobachten, wie jemand tatsächlich arbeitet, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Der Kandidat arbeitet kostenlos für Sie, meist ein oder zwei Tage, während beide Seiten entscheiden, ob es passt.
Sie ist am sinnvollsten in praktischen Tätigkeiten—Bäckerei, Schreinerei, Pflege, Restaurantküche—wo ein Lebenslauf wenig über Fähigkeiten aussagt. Sie sehen Geschwindigkeit, Handgriff, Einstellung und Teamfit.
Wann Probearbeit zum Einsatz kommt
Nutzen Sie Probearbeit, wenn praktische Fähigkeit oder Teamfit wichtiger sind als Papierqualifikationen. Handwerk, Gastgewerbe, Gesundheit und Hauswirtschaft sind die häufigsten Felder.
Sie muss wirklich kurz sein. Arbeitet jemand drei Tage, ist es keine Probe mehr, sondern ein Arbeitsverhältnis—Sie schulden Lohn, Feriengeld und alle Schutzbestimmungen.
- Beste Anwendung wenn Fähigkeiten nicht aus Referenzen oder Qualifikationen erkennbar sind
- Typische Dauer: ein ganzer Tag oder zwei Halbtage—Kantonsnorm prüfen
- Muss vorher schriftlich abgemacht und bestätigt werden
- Funktioniert best bei konkreten Aufgaben: Brot backen, Fenster einbauen, Patienten vitale Zeichen messen
- Nicht geeignet für Bürorollen; Recruiter sollten Interviews nutzen
- Kann keinen späteren Arbeitsvertrag ersetzen, wenn Sie die Person einstellen
Ihre Pflichten während der Probearbeit
Sie müssen Unfallversicherung für den Probetag abdecken—die Betriebshaftpflicht deckt das meist ab. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, bevor die Person kommt.
Arbeitszeitgesetze gelten weiterhin. Sie dürfen jemanden nicht 14 Stunden an einem Probetag arbeiten lassen, nur weil er unbezahlt ist. Das ArG begrenzt Tagesarbeitszeit; Ihr Kanton kann strenger sein.
- Bieten Sie sichere Arbeitsbedingungen und Ausrüstung wie für einen Angestellten
- Verlangen Sie keine Arbeiten, die Sie einem Angestellten nicht zumuten würden
- Zahlen Sie Materialkosten oder Werkzeuge, die die Person bereitstellen muss
- Machen Sie Umfang und Datum vorher schriftlich klar
- Nutzen Sie Probearbeit nicht, um einen gekündigten Mitarbeiter zu ersetzen oder Lohn zu sparen
- Dokumentieren Sie, was geleistet wurde und wie es war—hilft bei der Einstellungsentscheidung
Der häufigste Fehler
Arbeitgeber dehnen Probearbeit unbezahlt auf drei, vier oder fünf Tage aus. Ab dann ist es ein Arbeitsverhältnis. Sie schulden dann Rückwärtslohn, Abzüge und Feriengeld—und die Person kann auf Kündigung aus wichtigem Grund klagen.
Die Grenze ist verschwommen und kantonsabhängig. Sind Sie unsicher, ob die Probe noch Probe ist oder zur Beschäftigung wird, fragen Sie einen Anwalt oder Ihre kantonal Arbeitsinspektorat, bevor Sie weitermachen.
- Ein oder zwei Tage sind meist unbedenklich; länger sieht nach unbezahlter Arbeit aus
- Zahlen Sie nicht rückwärts, wenn Probe in Anstellung übergeht—neuer Vertrag ab Tag eins
- Nutzen Sie nicht wiederholte kurze Proben statt Einstellung; das wirkt wie Lohnvermeidung
- Führen Sie schriftliche Aufzeichnungen über Probedaten und Ergebnisse
- Wird jemand verletzt, melden Sie es dem Unfallversicherer als Arbeitsunfall
- Merken Sie sich: Probe entscheidet, *ob* Sie einstellen, nicht wie Sie kostenlos arbeiten bekommen
Häufige Fragen
- Darf ich jemanden zu einem Probetag einladen, wenn ich die Stelle noch nicht ausgeschrieben habe?
- Ja, aber es muss echte Probe sein—kurz und unbezahlt. Wenn Sie einen guten Kandidaten finden und testen wollen, bevor Sie ausschreiben, ist das okay. Entscheidend sind Dauer und Versicherung, nicht die vorherige Ausschreibung.
- Was passiert, wenn sich jemand während der Probearbeit verletzt?
- Sie haften. Die Unfallversicherung deckt ihn wie einen Mitarbeiter. Melden Sie es Ihrem Versicherer (Suva oder vergleichbar). Die Verletzung macht die Probe nicht illegal, aber Fahrlässigkeit von Ihnen. Sorgen Sie für sichere Bedingungen.
- Wie finde ich heraus, ob mein Kanton Probearbeit erlaubt oder Zeitgrenzen setzt?
- Probearbeit ist in der Schweiz nicht verboten, aber kantonale Arbeitsinspektorate legen ArG unterschiedlich aus. Kontaktieren Sie Ihren Arbeitsinspektorat oder fragen Sie Ihren branchlichen GAV. Manche GAV verbieten Probe; andere regeln sie spezifisch.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.