EKAS-Richtlinien

Die EKAS-Richtlinien sind unverbindliche Empfehlungen der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit zur Umsetzung des Arbeitsgesetzes (ArG). Sie zeigen Arbeitgebern praktisch, wie sie Arbeitsschutzpflichten erfüllen. Gesetzlich obligatorisch ist das ArG selbst, nicht die EKAS-Richtlinien—aber diese zu befolgen schützt Sie vor Auslegungsfehlern und dokumentiert guten Willen, falls ein Unfall eintritt.

Auch verfügbar aufEnglishFrançaisItaliano

EKAS-Richtlinien übersetzen das Schweizer Arbeitsschutzrecht in praktische Handlungsschritte. Sie existieren, weil das ArG Grundsätze setzt, aber die Umsetzung den Arbeitgebern und Versicherern überlässt.

Die Richtlinien behandeln Gefährdungsbeurteilung, Unfallmeldung, Schulung, Gerätewartung und Arbeitszeitgrenzen. Sie werden in Deutsch, Französisch und Italienisch herausgegeben, mit kantonsspezifischen Varianten, wo das kantonale Recht abweicht.

Wann EKAS-Richtlinien relevant werden

Sie treffen auf EKAS-Richtlinien, wenn Ihre obligatorische Unfallversicherung (SUVA, Helvetia oder kantonal) Ihren Betrieb prüft oder auf einen Unfall reagiert. Sie werden auch relevant, wenn Sie über 10 Mitarbeitende hinauswachsen und Ihre Sicherheitspflichten formalisieren.

Richtlinien sind wichtig, wenn Ihr Betrieb Chemikalien, Maschinen, Baustellen, Gesundheitswesen oder Schichtarbeit betrifft. Auch reine Büros müssen Ergonomie, Notfallabläufe und psychische Belastung ansprechen.

  • Unfallversicherer beziehen sich auf EKAS-Standards bei Prämienberechnung
  • Kantonale Arbeitsämter nutzen sie zur ArG-Kontrolle
  • Richtlinien gelten schweizweit gleich, doch Kantone können strengere Regeln erlassen
  • Kostenlos auf EKAS-Website in allen Landessprachen verfügbar
  • Jährlich überprüfen auf Aktualisierungen in Ihrer Branche
  • Gelten für fest angestellte Mitarbeitende und temporäre Arbeitskräfte

Ihre Arbeitgeberpflichten

Das ArG verlangt, dass Sie Arbeitssicherheit und Gesundheit gewährleisten. EKAS-Richtlinien zeigen, wie Sie dies erfüllen. Sie müssen Gefährdungen beurteilen, dokumentieren, Mitarbeitende schulen und schwere Unfälle innerhalb 24 Stunden der Versicherung melden.

Sie müssen sichere Ausrüstung bereitstellen, sie warten und sicherstellen, dass Arbeiter die Gefahren ihres Pensum verstehen. Wenn ein Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen Anpassungen verlangt—z. B. weniger Nachtschichten—müssen Sie dies ernst nehmen.

  • Schriftliche Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit durchführen
  • Alle Unfälle, Beinahe-Unfälle und Massnahmen mindestens 5 Jahre dokumentieren
  • Sicherheitsschulung in einer Sprache anbieten, die Ihre Mitarbeitenden verstehen
  • Verbandkasten, Notfallkontakte und Fluchtplan aktuell halten und aushängen
  • Unfälle mit Arbeitsunfähigkeit >3 Tage sofort der Versicherung melden
  • Sicherheitspraktiken überprüfen, wenn ein Kanton strengere Regeln erlässt

Der häufigste Fehler

Der verbreitetste Fehler ist, EKAS-Richtlinien als optional zu behandeln, weil sie "Richtlinien" und nicht "Gesetz" heissen. Arbeitgeber meinen: "Wir sind ein kleines Büro, das brauchen wir nicht." Aber selbst ein 5-Personen-Team muss Gefährdungen beurteilen und dokumentieren—das ist ArG-Pflicht, nicht EKAS-Meinung.

Der zweite Fehler ist, Sicherheitsanweisungen nicht in die Sprache von Nicht-Muttersprachlern zu übersetzen oder Gefährdungsbeurteilungen nach Neueinstellungen nicht zu aktualisieren. Ein Anwalt kann bestätigen: Wenn ein Unfall eintritt und Ihre Beurteilung oder Schulung fehlt oder veraltet ist, haften Sie und Ihre Versicherungsprämie steigt.

  • Gefährdungsbeurteilung nicht dokumentieren—EKAS stellt Vorlagen bereit
  • Annehmen, ein 2–3-Personen-Start-up sei von Unfallmeldung befreit
  • Kantonsspezifische Regeln ignorieren (z. B. Basel-Stadt vs. Uri)
  • Sicherheitsanweisungen nicht für Mitarbeitende mit niedriger Deutsch/Französisch-Kompetenz übersetzen
  • Alte EKAS-Dokumente als aktuell behandeln—jährlich Publikationsdaten prüfen
  • Schwere Unfälle nicht rechtzeitig melden

Häufige Fragen

Sind EKAS-Richtlinien gesetzlich obligatorisch?
Nein—aber das ArG ist es. EKAS-Richtlinien erklären, wie man das ArG befolgt. Wenn Sie davon abweichen und ein Unfall geschieht, fragen Ihre Versicherung und Arbeitsämter, warum. Abweichung ist nicht illegal, lädt aber zu Prüfung ein. Ein Anwalt kann beraten, ob Ihr Ansatz die ArG-Anforderung erfüllt.
Wer setzt EKAS-Richtlinien durch?
Ihre Unfallversicherung (SUVA oder privat) nutzt sie bei Audits und Prämienberechnung. Kantonale Arbeitsämter beziehen sich darauf bei Inspektionen. Keine Behörde bussgeldet Sie für Nichteinhaltung wort-wörtlich, aber beide zitieren EKAS, wenn sie ein ArG-Verstoss entdecken.
Muss ich neue Dokumente erstellen, oder kann ich EKAS-Vorlagen anpassen?
Sie müssen Dokumente schaffen, die Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeiten widerspiegeln. EKAS-Vorlagen sind Startpunkte. Eine generische Gefährdungsbeurteilung, kopiert von EKAS, hält nicht stand, weil sie Ihre Pensum-Aufteilungen, kantonalen Standorte und Geräte nicht ansprechen. Passen Sie Vorlagen an Ihre Realität an.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

Verwandte Themen