BUV — Berufliche Unfallversicherung

BUV (Berufliche Unfallversicherung) ist eine obligatorische Versicherung für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz und deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Sie müssen sich bei einem zugelassenen Versicherer anmelden und Prämien basierend auf Lohnsumme und Betriebsklasse zahlen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht gemäss UVG.

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BUV ist die Berufliche Unfallversicherung und deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Ihrer Angestellten ab. Jeder Schweizer Arbeitgeber muss BUV für alle Mitarbeitenden abschliessen, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten – unabhängig von Anstellungsart (fest, befristet, Lernende).

Der von Ihnen gewählte Versicherer trägt die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation, Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen, wenn ein Angestellter bei der Arbeit verletzt wird oder eine Berufskrankheit erleidet. Die Prämie wird pro Angestellter berechnet und hängt von Ihrer Lohnsumme und Ihrer Betriebsklasse (Branche) ab.

Wann BUV in Ihrem Einstellungsprozess relevant wird

Die BUV-Pflicht beginnt ab dem Einstellungstag. Bevor ein Mitarbeitender die Arbeit aufnimmt, müssen Sie bei einem BUV-Versicherer angemeldet sein. Falls Sie ein neuer Arbeitgeber sind, kontaktieren Sie Ihren Branchenverband oder einen Makler – verschieben Sie dies nicht.

Sie benötigen auch BUV, wenn Sie Personal zusätzlich einstellen oder das Pensum eines Angestellten über 8 Stunden pro Woche erhöhen. Der Versicherer informiert Sie jährlich über Prämienadjustierungen. Halten Sie alle BUV-Unterlagen und Versicherungsnachweise einsatzbereit.

  • Melden Sie sich bei einem zugelassenen BUV-Versicherer an, bevor Sie Personal einstellen
  • Versicherung gilt für alle Mitarbeitenden mit mindestens 8 Stunden pro Woche
  • Prämien basieren auf Lohnsumme und Branchenklasse
  • Sie erhalten jährlich eine Prämienrechnung; planen Sie mit Erhöhungen
  • Informieren Sie Mitarbeitende über Unfallmeldeverfahren
  • Verwahren Sie Versicherungszertifikate in den Personalakten

Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber

Nach dem UVG (Unfallversicherungsgesetz) sind Sie gesetzlich verantwortlich für die Abfassung der BUV. Sie können die Kosten nicht auf Mitarbeitende übertragen. Sie müssen Ihr Unternehmen und alle anspruchsberechtigten Angestellten bei Ihrem gewählten Versicherer anmelden.

Sie müssen Arbeitsunfälle dem Versicherer unverzüglich melden – in der Regel innerhalb weniger Tage. Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann zur Ablehnung des Anspruchs führen. Ihr Versicherer wird Ihnen das Meldeverfahren mitteilen; befolgen Sie dieses genau.

  • Zahlen Sie die volle Prämie; Mitarbeitende können nicht belastet werden
  • Stellen Sie sicher, dass alle Angestellten mit 8+ Stunden angemeldet sind
  • Melden Sie Unfälle zeitnah dem Versicherer (üblicherweise innerhalb 3–5 Tagen)
  • Sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen und reduzieren Sie Unfallrisiken
  • Kooperieren Sie mit dem Versicherer bei Schadensuntersuchungen
  • Überprüfen Sie, dass Ihr Versicherer von SECO zugelassen ist

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass Teilzeitarbeitende oder befristete Mitarbeitende keine BUV benötigen. Tatsächlich muss auch ein Student oder temporärer Mitarbeitender mit 8+ Stunden pro Woche versichert sein. Viele Arbeitgeber verzögern die Anmeldung oder teilen neue Mitarbeitende dem Versicherer nicht mit, was zu Deckungslücken führt.

Ein zweiter häufiger Fehler: einen Unfall nicht zu melden, weil man ihn für unbedeutend hält oder der Angestellte schnell genesen ist. Auch kleinere Unfälle müssen schriftlich dem Versicherer gemeldet werden. Eine verspätete oder ausbleibende Meldung kann den Anspruch ungültig machen und schadet Ihrem Unternehmen. Bestätigen Sie die Meldefrist beim Versicherer schriftlich.

  • Annahme, dass Teilzeit- oder Temporärangestellte keine Deckung brauchen
  • Verzögerung der Anmeldung oder Nichtbenachrichtigung des Versicherers
  • Unterlassung oder Untertreibung der Unfallmeldung
  • Fehlende oder veraltete Lohnabrechnungen für Prämienbergechnung
  • Wahl eines Versicherers, der nicht von SECO zugelassen ist
  • Ignorieren von Prämienmitteilungen oder verspätete Zahlung

Häufige Fragen

Brauche ich BUV, wenn ich nur eine Person beschäftige?
Ja. BUV ist obligatorisch für jeden Mitarbeitenden mit mindestens 8 Stunden pro Woche, unabhängig von der Unternehmensgrösse. Auch Solo-Unternehmer mit einer Assistentin müssen sich anmelden.
Kann ich BUV-Prämien vom Lohn des Mitarbeitenden abziehen?
Nein. Das UVG verpflichtet Arbeitgeber, die volle Prämie zu bezahlen. Sie können die Kosten nicht an Mitarbeitende weitergeben und nicht vom Lohn abziehen.
Was passiert, wenn ein Angestellter verletzt wird und ich ihn nicht angemeldet habe?
Der Versicherer kann den Anspruch ablehnen, und Sie können mit Bussgeldern oder rechtlicher Haftung konfrontiert werden. Der Verletzte kann einen Anspruch direkt gegen Sie stellen. Melden Sie immer vor Arbeitsbeginn an – das ist nicht verhandelbar.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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