Anzeige auf jobs.ch

Eine Anzeige auf jobs.ch ist eine Stellenausschreibung auf dem grössten Schweizer Jobportal, das rund 2 Millionen Besucher monatlich erreicht. Sie müssen das Pensum, den Ort und die Lohnspanne angeben (falls Sie den Lohn erwähnen); fehlende Angaben führen zu Beschwerden. Der häufigste Fehler ist, ohne Lohnspanne zu posten, wenn Branche oder Kantonsnorm Transparenz erwarten – Kandidaten übersehen solche Anzeigen.

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jobs.ch ist das dominierende Schweizer Jobportal, im Besitz von TX Group. Es erreicht Jobsuchende in der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz und verwaltet rund 90'000 aktive Stellenausschreibungen gleichzeitig.

Als Arbeitgeber auf jobs.ch befolgen Sie die Hausregeln des Portals und die Grundsätze des Schweizer Arbeitsrechts (ArG, revDSG). Kantonale Normen und GAV-Kollektivverträge setzen oft Lohnerwartungen für Ihre Branche.

Was Sie angeben müssen

Schweizer Jobportale erwarten vier Kernangaben: Stellentitel, Pensum in Prozent (z. B. 80%), Ort (Stadt und Kanton) und Arbeitgebername. Falls Sie den Lohn erwähnen, müssen Sie eine Spanne angeben, keine einzelne Summe. Vage Spannweiten (z. B. 'konkurrenzfähig') entsprechen nicht den jobs.ch-Standards.

Wenn Ihre Branche oder Ihr Kanton einen bekannten Lohnboden hat – Bau, Gesundheitswesen, Bankwesen – signalisiert eine fehlende Spanne Unwissenheit oder Verschleierung. Kandidaten merken das und bewerben sich weniger. In Zürich, Basel-Stadt und Genf ist Lohntransparenz in der Praxis stärker erwartet, obwohl es keine schweizweite Pflicht gibt.

  • Pensum muss explizit angegeben werden (50%, 100%, etc.); 'flexibel' allein reicht nicht
  • Ort sollte Stadt und Kanton nennen, nicht nur 'Schweiz'
  • Lohnspanne sollte realistisch für Ihre Region und Rolle sein (z. B. CHF 85'000–110'000)
  • Arbeitgebername muss sichtbar sein; anonyme Anzeigen erhalten weniger Bewerbungen
  • Startdatum und Anstellungstyp (unbefristet, befristet) reduzieren Kandidatenverwirrung
  • Vermeiden Sie Sprache oder Bilder, die Alter, Geschlecht oder Herkunft zu bevorzugen scheinen

Wann Anzeigenpflichten entstehen

Sie lösen Anzeigenpflichten aus, sobald Sie eine Stelle ausschreiben – ob Sie aktiv rekrutieren oder Kandidaten erwägen. Sie müssen nicht zwingend auf jobs.ch posten, aber wenn Sie es tun, befolgen Sie deren Bedingungen und Schweizer Arbeitsrecht (ArG, revDSG zu Datenschutz).

Falls Sie den Lohn erwähnen, müssen Sie damit rechnen, dass jobs.ch und andere Portale Ihre Anzeige indexieren und Kandidaten sie vergleichen. Eine fehlende Spanne bei Konkurrenzanzeigen macht Ihre Ausschreibung in Kandidatensuchen weniger sichtbar.

  • Anzeigen schalten ist freiwillig – es gibt kein Schweizer Gesetz, das jobs.ch vorschreibt
  • Einmal gepostet ist Ihre Anzeige öffentlich und durchsuchbar; rechnen Sie mit Screenshots und Weitergabe
  • Daten von Bewerbern (CV, Anschreiben, Kontaktdaten) sind personenbezogene Daten nach revDSG; behandeln Sie sie sicher
  • Falls Sie Lohn erwähnen, rechnen Sie damit, dass Kandidaten diese Spanne oder höher erwarten
  • Alte Anzeigen schaden Ihrem Ruf als Arbeitgeber; entfernen Sie sie zeitnah
  • Anzeigenlaufzeit variiert: Spezialistenstellen 4–8 Wochen; Einstiegsstellen oft schneller

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler ist, ohne Lohnspanne zu posten, wenn Ihre Branche, Firmengrösse oder Kantonsnorm eine erwartet. Kandidaten übergehen vage Anzeigen und vermuten, der Arbeitgeber kenne den Markt nicht oder verstecke schlechte Bezahlung. Sogar eine defensive Spanne (z. B. CHF 75'000–95'000) funktioniert besser als Stille.

Ein zweiter häufiger Fehler ist, hohes Pensum oder 24/7-Verfügbarkeit ohne Vorwarnung zu posten. Kandidaten lesen zuerst Titel und Ort; verstecken Sie 'Nachtschichten erforderlich' in Absatz drei, verschwenden Sie Zeit mit ungeeigneten Bewerbungen. Nennen Sie harte Anforderungen zuerst.

  • Keine Lohnangabe = Kandidatenvertrauen sinkt; posten Sie eine Spanne oder einen Grund und akzeptieren Sie weniger Bewerbungen
  • Vages Pensum ('flexibel, aber vorzugsweise 100%') schafft Verwirrung; geben Sie 100%, 80% oder eine Spanne an
  • Generische Stellenbeschreibung aus einer Vorlage kostet Ihre und deren Zeit; passen Sie sie an
  • Vorteile vergessen (13. Monatslohn, Bonus, flexible Zeiten, Home-Office-Tage) – Kandidaten nehmen dann an, es gibt keine
  • Lange Bewerbungsformulare schrecken qualifizierte Kandidaten ab; fragen Sie nur Name, E-Mail, CV und Anschreiben
  • Nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen antworten signalisiert Unorganisiertheit und schadet Ihrem Ruf auf jobs.ch und darüber hinaus

Häufige Fragen

Muss ich auf jobs.ch posten oder kann ich nur auf meiner Website rekrutieren?
jobs.ch zu nutzen ist optional – Schweizer Gesetz schreibt es nicht vor. Sie können über Ihre Website, LinkedIn oder Mundpropaganda rekrutieren. Allerdings erreicht jobs.ch den breitesten Kandidatenkreis in der Schweiz, daher nutzen die meisten KMU es. Kleinere Portale wie kantonale Jobseiten oder Nischenseiten (z. B. IT-Jobs.ch) ergänzen es sinnvoll.
Welche Lohnspanne sollte ich posten, wenn ich den Marktlohn für meine Rolle nicht kenne?
Recherchieren Sie vergleichbare Rollen auf jobs.ch, LinkedIn und in Branchenstudien (z. B. SalaryExplorer, PayScale). Prüfen Sie Ihre Kantonsnorm und den GAV-Kollektivvertrag in Ihrer Branche. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Fachkollegen oder Recruiter. Posten Sie eine realistische Spanne – auch wenn sie breit ist – statt nichts. Ist es wirklich unklar, schreiben Sie 'Lohn gemäss Erfahrung und Qualifikation' und planen Sie das Gespräch.
Darf ich dieselbe Stelle gleichzeitig auf jobs.ch und anderen Jobportalen posten?
Ja. Auf mehreren Portalen posten (jobs.ch, LinkedIn, Indeed, Nischenseiten) ist Standard und legal. Die meisten KMU nutzen jobs.ch als Hauptportal und ergänzen mit 1–2 anderen. Vergessen Sie nur nicht: Entfernen Sie die Anzeige sofort von allen Portalen, wenn die Stelle besetzt ist. Alte Anzeigen frustrieren Kandidaten und schaden Ihrem Ruf.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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