Personalvermittlung
Eine Personalvermittlung ist ein von Ihrem Kanton zugelassenes Vermittlungsunternehmen, das Kandidaten für unbefristete Positionen sucht und platziert. Sie zahlen eine Provision – typischerweise 10–20% des ersten Jahresgehalts – nur nach erfolgreicher Besetzung. Das Arbeitsgesetz (ArG Artikel 14) verpflichtet Vermittler zur Registrierung bei der kantonalen Behörde. Der häufigste Fehler: Vergessen, die aktuelle Bewilligung der Agentur zu prüfen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.
Eine Personalvermittlung ist ein kantonales zugelassenes Vermittlungsunternehmen, das Kandidaten für dauerhafte Anstellungen findet und platziert. Sie zahlen eine Gebühr – normalerweise ein Prozentsatz des ersten Jahresgehalts – nur nach erfolgreicher Platzierung.
Im Gegensatz zu Personalleihfirmen, die befristete Einsätze vermitteln, konzentriert sich eine Personalvermittlung auf unbefristete Stellen. Der Kandidat wird nach der Platzierung unmittelbar Ihr Arbeitnehmer.
Wann Sie eine Personalvermittlung brauchen
Sie beauftragen eine Vermittlung, wenn Sie eine unbefristete Stelle besetzen möchten, aber keine interne Recruiting-Kapazität haben oder keine öffentliche Ausschreibung durchführen wollen. Typische Szenarien: schnelle Besetzung einer Spezialisten-Rolle, Erreichen passiver Kandidaten, oder Skalierung in angespannten Arbeitsmärkten.
Am sinnvollsten bei mittleren Positionen, technischen Spezialrollen oder wenn Sie vorselektierte Kandidaten benötigen. Seltener bei Entry-Level oder sehr senioren Positionen, obwohl Vermittler auch diese abdecken.
- Sie definieren die Rolle, Gehaltsspanne und das Pensum; die Vermittlung sucht Kandidaten.
- Die Agentur übernimmt Vorauswahl, Referenzprüfung und Kandidaten-Management.
- Sie führen Interviews und treffen die endgültige Einstellungsentscheidung.
- Die Zahlung wird ausgelöst, wenn der Kandidat tatsächlich anfängt (nicht bei Unterzeichnung).
- Seriöse Vermittler garantieren oft einen Ersatz, wenn die Anstellung innerhalb von 30–90 Tagen endet.
- Gebühren liegen zwischen 10–20% des Jahresbruttolohns, je nach Rollenkomplexität und Marktlage.
Ihre rechtlichen Verpflichtungen
Das Arbeitsgesetz (ArG Artikel 14) verlangt, dass alle Personalvermittlungen eine kantonale Bewilligung haben und sich bei der zuständigen Stelle (RAV/ORP/URC) registrieren. Vor Vertragsunterzeichnung müssen Sie die aktuelle, gültige Bewilligung prüfen.
Sie müssen den vermittelten Kandidaten ab Tag eins als direkten Arbeitnehmer behandeln. Zahlen Sie Löhne, führen Sie Quellensteuer ab, zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge und stellen Sie ein Arbeitszeugnis aus. Die Agentur hat danach kein Arbeitsverhältnis mit dem Kandidaten.
- Überprüfen Sie die kantonale Bewilligung vor Beauftragung; fordern Sie einen Nachweis an.
- Klären Sie die Gebührenstruktur schriftlich – deckt sie eine oder mehrere Kandidaten-Platzierungen?
- Vereinbaren Sie schriftlich eine Garantiefrist (typisch 30–90 Tage) für den Fall, dass die Besetzung misslingt.
- Die Agentur muss Datenschutzregeln (revDSG) beim Umgang mit Kandidatendaten beachten.
- Sie bleiben verantwortlich für alle Arbeitsgesetze, GAV-Verpflichtungen und Arbeitsplatzregeln.
- Manche Kantone begrenzen Vermittlungsgebühren gesetzlich; prüfen Sie die Gebührensätze Ihres Kantons.
Der häufigste Fehler
Der häufigste Fehler ist, die Bewilligung der Agentur nicht zu überprüfen. Manche Vermittler arbeiten ohne aktuelle kantonale Registrierung, was Sie bei Streitigkeiten gefährdet. Fordern Sie immer einen Registrierungsnachweis an, bevor Sie sich verpflichten.
Ein zweiter Fehler sind unklar Gebühren: Klären Sie vorab, ob Sie nur bei erfolgreicher Anstellung zahlen, ob die Gebühr für einen oder mehrere Versuche gilt, und was die Austausch-Garantie abdeckt. Vage Vereinbarungen führen zu Abrechnungsüberraschungen.
- Nehmen Sie nicht an, dass ein bekannter Name automatisch eine gültige Bewilligung bedeutet; die Registrierung ist kantonal.
- Unterzeichnen Sie keinen Vertrag ohne schriftliche Gebührenordnung und Garantiefrist.
- Verzögern Sie nicht die Überprüfung der Arbeitserlaubnis und des Steuerstatus des Kandidaten – das bleibt Ihre Verantwortung.
- Behandeln Sie den vermittelten Kandidaten nicht als Unabhängigen; ab Tag eins ist er Ihr Arbeitnehmer.
- Überlassen Sie nicht der Agentur die Gehaltsabrechnung oder Sozialversicherungs-Compliance.
- Führen Sie selbst Referenzprüfungen durch, auch wenn die Agentur welche anbietet.
Häufige Fragen
- Ist eine Personalvermittlung billiger als direktes Einstellen?
- Nicht unbedingt. Eine Gebühr von 10–20% des ersten Jahresgehalts summiert sich schnell. Bei einer CHF 80'000-Rolle sind das CHF 8'000–16'000. Direkte Anwerbung (Jobboards, Netzwerk, interne Recruiting) kann günstiger sein, wenn Zeit vorhanden ist. Vermittlungen zahlen sich aus, wenn Geschwindigkeit zählt, der Talentpool eng ist oder Sie keine Recruiting-Expertise haben.
- Was passiert, wenn der Kandidat nach zwei Monaten geht – bekomme ich mein Geld zurück?
- Die meisten Agenturen bieten eine Austausch-Garantie (30–90 Tage), nicht eine Rückerstattung. Schlägt die Besetzung innerhalb der Garantiefrist fehl, findet die Agentur kostenlos einen Ersatz. Bedingungen unterscheiden sich; klären Sie es schriftlich vor Vertragsunterzeichnung.
- Kann eine Vermittlung auch temporäre oder Teilzeit-Mitarbeiter platzieren?
- Eine Personalvermittlung platziert unbefristete Angestellte. Für temporäre oder Teilzeit-Arbeiter benötigen Sie eine Personalleihfirma – ein anderes reguliertes Modell. Verwechseln Sie die beiden nicht.
Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.