Stellenanzeige

Eine Stellenanzeige ist Ihre formelle Stellenausschreibung für eine offene Position. In der Schweiz müssen Arbeitgeber die meisten Stellen beim regionalen RAV/ORP/URC oder auf einer anerkannten Jobplattform ausschreiben, bevor sie eine Person einstellen. Die Anzeige muss wahrheitsgetreu sein, das Pensum in Prozent angeben und den Ort nennen. Der häufigste Fehler: Das Pensum wird vergessen oder nur vage beschrieben—Kandidaten müssen wissen, ob es 50%, 80% oder 100% sind.

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Eine Stellenanzeige ist Ihre formelle Ausschreibung für eine offene Stelle—das Dokument oder der Text, mit dem Sie potenzielle Kandidaten ansprechen. Sie erscheint auf Jobportalen, Ihrer Website oder beim RAV/ORP/URC (das kantonale Arbeitsamt, das je nach Kanton unterschiedliche Bezeichnungen hat).

Nach Schweizer Gesetz (Arbeitsgesetz und kantonale Arbeitsmarktregeln) müssen Sie die meisten Stellen beim RAV/ORP/URC oder einer anerkannten Plattform ausschreiben, bevor Sie einstellen—besonders wenn Sie öffentlich ausschreiben. Diese Regel garantiert lokalen Arbeitssuchenden und RAV-Registrierten Vorrang.

Wann eine Stellenanzeige relevant wird

Sie brauchen eine Stellenanzeige immer dann, wenn Sie extern rekrutieren—ob Sie sie öffentlich veröffentlichen oder zum Arbeitsamt schicken. Selbst wenn Sie eine Stelle schnell durch ein persönliches Netzwerk besetzen, hilft ein datiertes Exemplar später bei Fragen zur Einstellung.

Die Pflicht zur Anmeldung beim RAV/ORP/URC unterscheidet sich je nach Kanton und Branche. Falls Sie einem GAV (Gesamtarbeitsvertrag) unterliegen, prüfen Sie, ob dieser Ausschreibungsregeln vorschreibt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihr kantonales Arbeitsamt—es kann Ihnen sagen, ob Ihre Stelle öffentlich ausgeschrieben werden muss.

  • Erforderlich für externe Stellenbesetzung in den meisten Schweizer Kantonen
  • Muss beim RAV/ORP/URC oder einer anerkannten Plattform ausgeschrieben werden, bevor Einstellung beginnt
  • Mindestdauer: typischerweise 5–10 Tage Sichtbarkeit vor Einstellungsbeginn
  • Gilt für alle Pensum-Stufen—50% bis 100%
  • Ausnahmen für Führungspositionen und interne Promotionen; Kanton fragen
  • Bewahren Sie ein datiertes Exemplar jeder Anzeige auf

Ihre rechtlichen Pflichten

Ihre Stellenanzeige muss wahrheitsgetreu und diskriminierungsfrei sein. Beschreiben Sie die tatsächliche Tätigkeit, erforderliche Kompetenzen und—wenn üblich—den Lohnrahmen ehrlich. Schliessen Sie Kandidaten nicht aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung aus, es sei denn, die Stelle erfordert das wirklich—dann dokumentieren Sie es.

Geben Sie das Pensum in Prozent an (z. B. 80%, 100%), Ort oder Kanton, Jobtitel und Aufgaben. Falls die Stelle 13. Monatslohn oder andere Standard-Leistungen umfasst, nennen Sie das. Die revDSG (revidiertes Datenschutzgesetz) verpflichtet Sie, Kandidaten zu erklären, wie Sie ihre Daten während der Rekrutierung verarbeiten.

  • Geben Sie das Pensum klar in Prozent an—das ist nicht optional
  • Seien Sie ehrlich über Ort, Lohnrahmen und Vertragstyp (befristet, unbefristet)
  • Vermeiden Sie kodierte Sprache, die nach Alter, Familienstand oder Herkunft diskriminiert
  • Beachten Sie revDSG: Erklären Sie, wie Sie Kandidaten-Daten erfassen und speichern
  • Versprechen Sie keine Leistungen, die Sie nicht erbringen können (z. B. Flexibilität, wenn Präsenz erforderlich ist)
  • Bewahren Sie die Anzeige mindestens ein Jahr auf oder online verfügbar

Der häufigste Fehler

Der grösste Fehler: Das Pensum nicht angeben oder verstecken. Sie schreiben vielleicht '40-Stunden-Woche' oder 'Vollzeit', aber Kandidaten brauchen '100% Pensum' oder '80% Pensum' in klarer Sprache. Unklare Anzeigen führen zu Missverständnissen, verschwendeten Bewerbungen und späteren Konflikten über Arbeitszeiten.

Der zweite häufige Fehler: Nur auf Ihrer Website oder LinkedIn ausschreiben, ohne beim RAV/ORP/URC anzumelden. Selbst wenn Sie schnell Bewerbungen bekommen, das Arbeitsamt zu übergehen, kann kantonal nicht erlaubt sein und zu Bussen führen. Prüfen Sie immer die Regeln Ihres Kantons und geben Sie dem RAV/ORP/URC Vorrang für die Mindeststdauer.

  • Pensum vergessen oder nur als Stunden statt Prozentsatz angeben
  • Nicht beim RAV/ORP/URC ausschreiben, bevor externe Rekrutierung startet
  • Lohnrahmen nennen, der von dem abweicht, den Sie anbieten
  • Subjektive Sprache ('junges, dynamisches Team') verwenden, die auf Alterdiskriminierung hindeutet
  • Die Anzeige nicht aktualisieren, wenn sich Anforderungen während der Rekrutierung ändern
  • Keine revDSG-konforme Einwilligung von Kandidaten einholen oder speichern

Häufige Fragen

Muss ich jede Stelle beim RAV/ORP/URC ausschreiben?
Die meisten externen Vakanzen müssen beim kantonalen Arbeitsamt (RAV/ORP/URC) oder auf einer anerkannten Plattform ausgeschrieben werden, bevor Sie einstellen. Interne Beförderungen und Führungsrollen können ausgenommen sein—fragen Sie Ihr kantonales RAV/ORP/URC. Ein GAV kann zusätzliche Regeln vorschreiben.
Was passiert, wenn ich das Pensum in der Anzeige nicht nenne?
Kandidaten bewerben sich möglicherweise unter falschen Annahmen über Arbeitszeiten, was zu Missverständnissen führt. Sie riskieren auch Verstösse gegen kantonale Arbeitsgesetze, die normalerweise Transparenz zum Pensum verlangen. Geben Sie immer eine Prozentzahl an (z. B. 60%, 100%).
Wie lange muss ich meine Stellenanzeigen aufbewahren?
Bewahren Sie datierte Kopien aller Stellenanzeigen mindestens ein Jahr auf. Das schützt Sie, falls Fragen zur Einstellung aufkommen, und zeigt, dass Sie die Stelle ordnungsgemäss ausgeschrieben haben. Speichern Sie sie in Ihrer Rekrutierungsakte, nicht nur auf einer gelöschten Website.

Allgemeine Informationen für Schweizer Arbeitgeber, keine Rechtsberatung. Lassen Sie alles mit rechtlichen Folgen von einer Juristin prüfen.

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